Datenschutz-Grundverordnung: Datenschutz-Beauftragten durch Analog-Mitarbeiter umschiffen
Dresden, 31. Mai 2018. Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GV) der EU schreibt Datenschutz-Beauftragte für alle Firmen mit mehr als zehn Mitarbeiter vor – so hat es sich herumgesprochen. Tatsächlich aber lässt sich diese Verpflichtung unter Umständen etwas umschiffen. Genauer gesagt heißt es nämlich in der DS-GVO, dass dabei nur Mitarbeiter mitgezählt werden, die personenbezogene Daten automatisiert, also zum Beispiel per PC verarbeiten. Darauf hat der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hingewiesen.