Jeder dritte Antrag deutschlandweit wird in Sachsen gestellt
Dresden, 10. Januar 2016. Etwa jeder dritte Antrag auf Rehabilitierung von DDR-Unrecht in Deutschland wurde in Sachsen gestellt. Das haben Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) und der sächsische Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Lutz Rathenow, heute mitgeteilt. Demnach gingen seit dem Start am 1. Juli 1994 insgesamt 57.654 Reha-Anträge in der sächsischen Rehabilitierungsbehörde in Chemnitz ein, jedes Jahr kommen im Schnitt 330 neue Anträge hinzu.
Ministerin: Aufarbeitung ist immer noch aktuelles Thema
Dies zeige, dass die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit noch nicht abgeschlossen sei, betonte Barbara Klepsch. „Die Rehabilitierung von DDR-Unrecht ist noch immer ein aktuelles Thema. Ich möchte Opfer ausdrücklich ermutigen, sich mit ihrer Vergangenheit zu beschäftigen. Jedem steht es zu, einen Antrag auf Rehabilitierung stellen. Betroffene sollten dieses Recht auch in Anspruch nehmen.“
Wer in der DDR aus politischen Gründen strafrechtlich, verwaltungsrechtlich oder beruflich Unrecht erlitten hat, kann in der Behörde einen Antrag auf eine förmliche Rehabilitierung stellen. Unter Umständen steht ihm oder ihr dann auch eine Entschädigung zu. Solche Reha-Anträge sind laut derzeitiger Rechtslage noch bis Ende 2019 möglich.
-> Die Rehabilitierungsbehörde in Sachsen: Referat 27 „Rehabilitierung, Entschädigung“ der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, Tel.: 0371-532-2370, Beratung durch den Landesbeauftragten: Termine über Telefon 0351-6568110 oder per E-Mail an info@lstu.smj.sachsen.de
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