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Dresden soll Häuser und Laternen für Freifunk verfügbar machen

Im Alaunpark soll das Piraten-WLAN-Netz starten. Foto: Christian Werner. CC-Lizenz, bearbeitet (hw)

Foto: Christian Werner. CC-Lizenz, bearbeitet (hw)

Piraten wollen auch Flüchtlings-Camps mit Gratis-Internet versorgt sehen

Dresden/Berlin, 15. September 2015. Die Stadtverwaltung Dresden soll ihre öffentlichen Gebäude und Laternen für kostenlose Internet-Funkstationen nach dem „Freifunk“-Prinzip zur Verfügung stellen. Das fordern die Piraten und ihre rot-rot-grünen Verbündeten im Stadtrat. Auch Flüchtlingslager sollen dabei mitbedacht werden.

Antragsteller rechnen mit höchstens 300 Euro Kosten pro Jahr für Rathaus-Kasse

Norbert Engemaier. Foto: Piraten Sachsen

Norbert Engemaier. Foto: Piraten Sachsen

„Freifunk sichert Internetzugang für alle“, begründete Piraten-Stadtrat Norbert Engemaier den Antrag. „Das ist insbesondere für die vielen, durch Flucht und Vertreibung zerrissenen, Familien immens wichtig. Die Kosten für die Stadt belaufen sich auf gerade einmal 15 bis 20 Euro Stromkosten pro Gerät und Jahr; Anschaffung, Installation und Wartung übernehmen die Freifunker selbst.“ Da die Freifunker in Dresden insgesamt 20 Standorte als ausreichend geschätzt werden, seien für die Rathauskasse lediglich Stromkosten von insgesamt 200 bis 300 Euro im Jahr zu erwarten. Zudem verweisen die Einreicher auf die Vorteile für Wirtschaft, Tourismus und die gesamte Bürgerschaft, wenn durch Freifunk-WLAN-Stationen kostenloses Internet in Dresden angeboten werde.

Der Antrag hat auch einige Chancen, als Arbeitsauftrag für Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) beschlossen zu werden, da das Bündnis aus Linken, Grünen, SPD und Piraten im Stadtrat eine Mehrheit hat.

„Freifunk“ ist ein nichtkommerzielles Konzept aus Hacker-nahen Kreisen, um WLAN-Router einzelner Bürger zu vernetzen und für den kostenlosen und unbeschränkten Internetzugang für alle freizugeben. Für solche Freifunknetze engagieren sich neben den Piraten in Dresden unter anderem die Vereine „Netzbiotop“, „Freie Netze“ und „Freifunk Dresden“. Bisher sind dadurch in der sächsischen Landeshauptstadt nur sehr löchrige Netze zustande gekommen.

Störerhaftung machte Freifunker bisher das Leben schwer

Ein Hindernis für die Freifunker war in der Vergangenheit vor allem das deutsche Störerhaftungs-Prinzip. Demnach kann derjenige, der einen Internetzugang zugänglich macht, auch für Rechtsverstöße der Nutzer haftbar gemacht werden – etwa für illegale Downloads über solche Netze. Von dieser „Störerhaftung“ hatte der Gesetzgeber zunächst nur Telekommunikations-Konzerne wie die Telekom oder Vodafone befreit. Dieses „Provider-Privileg“ will das Bundesjustizministerium nun auch auf Anbieter öffentlicher WLAN-Netze ausdehnen. Eine entsprechende Novelle des Telemediengesetzes (TMG) steht morgen zur Abstimmung im Bundeskabinett an.

Bund plant Entschärfung, die geht dem Bitkom aber nicht weit genug

Der deutsche Digitalverband „Bitkom“ hat diese Gesetzesänderung allerdings als unzureichend kritisiert. So müsse laut der Novelle ein WLAN-Netz-Betreiber „angemessene Sicherungsmaßnahmen“ gegen Rechtsverstöße der Nutzer ergreifen, um von der Haftung befreit zu werden. „Für die Betreiber öffentlicher Hotspots bedeutet das, dass sie an jeden Nutzer Zugangscodes vergeben müssen“, hieß es vom Bitkom „Es sollte ausreichen, dass Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des öffentlichen WLANs bestätigen“, erklärte dazu Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt