News, Recht & Justiz

Datenauskunft: Bürger müssen Ämter einzeln abklappern

Abb.: hw

Abb.: hw

Wer wissen will, was Behörden über ihn gespeichert haben, muss erst ermitteln, wer überhaupt Infos sammelt

Dresden, 10. Juli 2015. Wer in Sachsen wissen will, welche Daten die Behörden über ihn oder sie gespeichert haben, hat laut sächsischem Datenschutzgesetz ein Auskunfts-Recht – muss das aber bei jedem Amt einzeln einfordern. Es ist also nicht möglich, zu einer zentralen Auskunftsstelle zu gehen und gesammelt abzufragen, was beispielsweise die Verfassungsschützer, die Polizei, das Sozialamt oder die Kita-Verwaltung auf ihren Festplatten haben. Das geht aus einer Auskunft der Stadtverwaltung Dresden auf Oiger-Anfrage hervor.

Datenschutz-Gesetz: Auskunft soll gratis und zügig erfolgen

Demnach muss der Bürger also erst mal wissen oder erahnen, welche Behörde Daten über ihn oder sie gespeichert haben könnte, und dann zum Beispiel das Sozialamt oder zur Meldestelle gehen. Immerhin reicht ein formloser Auskunftsantrag und die Abfrage soll laut Gesetz auch „kostenfrei und ohne unzumutbare Verzögerung“ erfolgen. Berufen kann man sich dabei auf Paragraf 18 des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG). In der Regel kann man dabei eine direkte Akteneinsicht vor Ort verlangen – letztlich kann das jeweilige Amt die Auskunfts-Form aber nach eigenem „pflichtgemäßen“ Ermessen entschieden.

Allerdings hat der Gesetzgeber in Sachsen auch einige Einschränkungen in die Regeln hineingepackt: So kann die Behörde die Auskunft beispielsweise verweigern, wenn diese “

  • 1.· die öffentliche Sicherheit gefährden oder dem Wohle des Freistaates Sachsen, eines anderen Landes oder des Bundes Nachteile bereiten würde,
  • 2.dies zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten notwendig ist oder
  • 3.die personenbezogenen Daten oder die Tatsache ihrer Verarbeitung auf Grund einer Rechtsvorschrift oder wegen überwiegender berechtigter Interessen eines Dritten geheim gehalten werden müssen.“

Da das Amt solch eine Weigerung unter Umständen noch nicht einmal begründen muss, ist es dann schwer, den Blick in seine Daten doch noch zu erstreiten.

Zum Weiterlesen:

Halbe Million Seelen unterm Dresdner Rathausdach gespeichert

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt