Aachen/Berlin, 19. Mai 2015: Wenn die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in der derzeit geplanten Form wieder eingeführt wird, bedroht sie die Existenz vieler Mittelständler in der informationstechnologischen und Telekommunikations-Branche (ITK). Davor hat der „Bundesverband IT-Mittelstand“ (BITMi) in Aachen gewarnt.
Hoher Aufwand befürchtet
Die vorgesehene Speicherpflicht für Internet- und Telefondaten der Nutzer werde nur mit erheblichen Investitionen realisierbar sein, mit denen viele Mittelständler überfordert würden, kritisierte BITMi-Präsident Oliver Grün. Zwar sei im nun vorgelegten Gesetzentwurf eine Investitionshilfe vorgesehen, diese werde aber wohl nur auf Antrag in ausgewählten Härtefällen gewährt.
Erst von Verfassungsgericht gekippt, nun Neuauflage durch Maas
Um Kriminelle und speziell auch Terroristen schneller ermitteln zu können, hatte Deutschland im Jahr 2007 die ITK-Anbieter verpflichtet, Telefon- und Internet-Verbindungsdaten befristet zu speichern. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Regelung jedoch im Jahr 2010 gekippt. Auf Drängen des Innenministeriums, aber auch der EU und der Amerikaner legte Justizminister Heiko Maas (SPD) nun einen Gesetzentwurf vor, der die Vorratsdatenspeicherung wieder vorsieht. Demnach sollen keine Inhalte von Telefonate oder Internet-Kommunikationen, aber die formalen Verbindungsdaten zehn Wochen lang für die Strafverfolger bei den ITK-Anbieter gespeichert bleiben. Ausgenommen sind E-Mails.
Maas bezeichnete den Entwurf als „ausgewogenen Mittelweg“ zwischen den Forderungen der Sicherheitspolitiker und dem Schutz der Grundrechte. Allerdings hatten mehrere Verbände und Politiker den Neueinstieg in die Vorratsdatenspeicherung auch skeptisch bis sehr kritisch aufgenommen. hw
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