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Dresden startet digitale Grundstücks-Datenbank ALKIS

Im Dresdner Themenstadtplan kann man Grundstücksgrenzen und -nummern in der Rubrik "Allgemeines" -> "Flurstücke" einsehen. Abb. (bearbeitet): BSF

Im Dresdner Themenstadtplan kann man Grundstücksgrenzen und -nummern in der Rubrik „Allgemeines“ -> „Flurstücke“ einsehen. Abb. (bearbeitet): BSF

Digitalisierte Karten und Eignerverzeichnisse vor allem für Investoren nützlich

Dresden, 30. März 2015: Um zum Beispiel Investitionen zu beschleunigen und zu vereinfachen, hat das Dresdner Vermessungsamt all seine Grundstücksunterlagen digitalisiert und nun in einer elektronischen Datenbank zusammengefasst. Diese Datenbank mit dem zungenfreundlichen Namen „Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem“ (ALKIS) löst die bisher verstreuten Grundstücksbücher und Liegenschaftskarten zusammen. Dort sind nun 107.000 Flurstücke auf insgesamt 328 Quadratkilometern mit zirka 162.000 Gebäuden darauf digital verzeichnet. Der einzelne Bürger hat aber davon erst mal nicht allzuviel, ALKIS ist vor allem eine Erleichterung für die Wirtschaft und Verwaltungen. „Für uns ist das ein großer Sprung“, betonte Dresdens Baubürgermeister Jörn Marx (CDU).

Stromtrassen-Planer müssen nicht mehr bei jeder Kommune einzeln anklopfen

Denn die neue ALKIS-Datenbank wird mit ähnlichen Datenbanken in ganz Deutschland verknüpft. Dadurch können zum Beispiel Energiekonzerne, die eine Strom- oder Gasleitung quer durch die Bundesrepublik planen, künftig an zentraler Stelle schauen, mit welchen Grundstückseigentümern sie verhandeln müssen, um ihre Trasse bauen zu können. Die müssen nun nicht bei jeder Kommune, jedem Kreis und jedem Bundesland einzeln anklopfen.

Dresdens Baubürgermeister Jörn Marx. Foto: Heiko Weckbrodt

Dresdens Baubürgermeister Jörn Marx. Foto: Heiko Weckbrodt

Grundstücksverkäufe mit Zeitstempel

Ab 2020 wird dieses digitale Liegenschaftssystem dann vielleicht auch für Historiker interessanter. Denn die Stadt wird künftig jede Änderung in den Liegenschaftsverzeichnissen (Katastern) mit Zeitstempeln versehen, wie Kataster-Abteilungsleiterin Birgit Schmidt ankündigte. Das heißt: Dann wird es auch im Nachhinein einfacher – nämlich ohne aufwendige Archivrecherchen – möglich sein herauszubekommen, welches Grundstück wann an wen verkauft wurde.

Andere Länder setzen auf freien Zugang – in Deutschland muss man „berechtigtes Interesse“ nachweisen

Klara Töpfer. Foto: hw

Klara Töpfer. Foto: hw

Während andere europäische Länder wie die Niederlande oder Schweden einen strikten Kurs der freien Zugänglichkeit solcher Daten für die Öffentlichkeit fahren, ist dies allerdings in Deutschland etwas anders geregelt. In die Liegenschafts-Datenbanken darf nicht jeder hineingucken und die Auskünfte sind auch nicht kostenlos: Einen Auszug aus den Liegenschaftskarten, auf denen die Grundstücke in der Stadt durchnummeriert und in ihren geografischen Grenzen und ihrer festgesetzten Nutzung farbig verzeichnet sind, kann noch jeder für eine Gebühr von rund 21 Euro im Amt bekommen. Eine vereinfachte Ansicht dieser Karten ist in Dresden indes ohnehin im Themenstadtplan für die Allgemeinheit einsehbar, wie Vermessungsamtsleiterin Klara Töpfer sagte.

Notare, Telekom und Stadtwerke dürfen reinschauen

Doch die richtig interessanten Informationen stecken in einem anderen Teil der internen Datenbanken: Dort ist aufgelistet, wem welches Grundstück seit wann gehört und mit welchen Grundschulden diese Areale belastet sind. An diese Daten kommt nur heran, wer ein „berechtigtes Interesse“ begründen kann. Dazu gehören zum Beispiel die Ämter der Stadtverwaltung selbst, aber auch Unternehmer, die an einer bestimmten Stelle investieren wollen, Vermessungsingenieure und Notare. Auch Energieversorger und Telekommunikationskonzerne wie die Telekom oder die Drewag-Stadtwerke dürfen dort hineinsehen, damit sie zum Beispiel neue Fernwärme-Trassen oder DSL-Leitungen ziehen zu können.

Kaum Chance auf „Open Data“

Letztlich ist die Entscheidung darüber, wer – gegen entsprechende Gebühren – in diese digitalisierten Liegenschaftsbücher hineinschauen darf, ist offensichtlich auch ein Stück weit eine Ermessensentscheidung der Liegenschafts-Mitarbeiter. Dass diese Datenbanken aber in überschaubarer Zukunft in die „Open Data“-Initiative des Landes aufgenommen werden, bei der Verwaltungsdaten frei und maschinenlesbar im Netz abrufbar gemacht werden, ist wegen der deutschen Rechtslage wohl nicht zu erwarten. Autor: Heiko Weckbrodt

-> Mehr Informationen dazu gibt es hier beim Vermessungsamt Dresden

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Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt