Berlin, 8. August 2014: Saugte sich noch vor zehn Jahren ein Großteil der Netznutzer Filme und andere Videos per Download auf die Festplatte, dominieren nun die Videoströme („Streaming“) im Internet: Laut einer „Aris“-Umfrage schaut sich jeder zweite Deutsche wenigstens gelegentlich Videos per „Streaming“ im Internet an. Betrachtet man nur die aktiven Internetnutzer, liegt diese Quote sogar bei 73 Prozent.
Zuschauer bestimmt beim Streaming selbst, was er wann anschaut
„Streaming-Angebote verändern unsere Fernsehgewohnheiten dauerhaft“, schätzte Christian P. Illek vom Hightech-Verband „Bitkom“ ein. „Per Streaming bestimmen Verbraucher selbständig, wann und wo sie Filme, Serien oder Nachrichten sehen möchten.“ Im Musikmarkt hatte dieser Wandel übrigens bereits früher eingesetzt.
Auch rechtliche Gründe für neue Nutzungsgewohnheiten
Dass die deutschen Netznutzer vom Video-Download auf Streaming-Portale umgestiegen sind, dürfte wohl vor allem praktische (ist bequemer) wie auch rechtliche Gründe haben: So gibt es, wenn man beispielsweise die Online-Mediatheken der Fernsehsender und Bezahlportale einrechnet, inzwischen ein sehr breites Angebot legaler Online-Videotheken, die Streaming-Technologien einsetzen. Zum Anderen verteilt der Nutzer beim „Streaming“ – anders als etwa in Torrent-Netzwerken – nicht im Hintergrund selbst Datenpakete, sondern empfängt nur einen Strom von Videobildern. Rechtlich gesehen ist dies selbst im Falle einer illegalen Filmkopie ein erheblicher Unterschied zur Weiterverteilung. Nicht zuletzt schätzte auch die jüngere Rechtsprechung und ein rechtlicher Kommentar des Bundesjustizministers den Videostreaming-Empfang so ein, dass der Empfänger oft kaum juristische Konsequenzen zu befürchten hat, wenn er sich ein Streaming-Video anschaut (Anmerkung der Redaktion: ohne Gewähr – das ist kein Freibrief! Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt!). Autor: Heiko Weckbrodt
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