SLUB darf Wettiner-Bücher behalten
Vergleich von Freistaat und Ex-Fürsten betrifft auch 8500 Bücher Dresden, 20. Juli 2014: Die Nachfahren der Wettiner-Könige werden nicht alle Kunstgegenstände, die ihnen im jüngsten Vergleich mit dem Freistaat Sachsen zugesprochen wurden, auf Sothebys, E-Bay & Co. verticken, sondern viele Bücher in der Sächsischen Landes und Uni-Bibliothek SLUB in Dresden zur Verwahrung belassen. „Zu den prominentesten Büchern und Handschriften Wettiner Provenienz, die in der SLUB verbleiben, gehören Bücher aus der Dante-Bibliothek König Johanns oder Musikhandschriften aus dem Besitz der Kaisertochter Maria-Antonia“, betonte SLUB-Generaldirektor Thomas Bürger. „Diese Kulturgüter haben einen unschätzbaren Wert für Sachsen.“