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ePersonal-Ausweis soll Schlüssel für Internet-Behördengänge werden

Keine EC-Karte mehr einstecken, kein Bargeld mehr herauskramen: Die NFC-Brückentechnologie aus Pulsnitz soll's schon jetzt möglich machen. Abb.: Secupay

Abb.: Secupay

Berlin, 19. September 2012: Der elektronische Personalausweis im Chipkartenformat soll künftig eine Art Meister-Schlüssel für Internet-Behördengänge der Deutschen werden. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf zum „eGouvernment“ vor, auf den sich das Bundeskabinett in Berlin geeinigt hat. Die Technologiewirtschaft reagierte erfreut: „Vom geplanten E-Government-Gesetz profitieren Bürger und Behörden. Künftig können viele Amtsgeschäfte komplett online erledigt werden“, begrüßte Präsident Dieter Kempf vom deutschen Hightech-Verband „Bitkom“ den Entwurf.

Mit dem neuen Gesetz, über das allerdings letztlich das Parlament befinden muss, soll den Rückstand der Bundesrepublik bei der Ämter-Digitalisierung mindern. Denn laut einer Studie der EU-Statistikbehörde Eurostat liegt Deutschland bei der Nutzung von E-Government-Angeboten derzeit noch auf Rang 9 aller EU-Mitglieder.

Während Online-Bankgeschäfte für viele Deutsche inzwischen längst selbstverständlich sind, gibt es laut Bundesinnenministerium derzeit rund 3500 Behördenvorgänge, für die immer noch eine (analoge) Unterschrift des Bürgers zwingend erforderlich ist. Die „hochsichere elektronische Signatur“ als Alternative für einige bereits digitalisierte Ämtergänge konnte sich dagegen nicht so recht bei den Deutschen durchsetzen.

Daher sieht der Kabinetts-Entwurf vor, dass künftig der ePersonalausweis reicht, um sich auf Internetportalen von Behörden zu autorisieren. „Schriftsätze mit Behörden können zudem mit einem neuen rechtssicheren E-Mail-Verfahren ausgetauscht werden“, erklärte der Bitkom. Auch sollen aAlle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen verpflichtet werden, elektronisch erreichbar zu sein. Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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