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Hamburgs Datenschützer prüft Verfügung gegen Facebooks Gesichtserkennung

Datenschützer gehen gegen die Gesichtserkennung auf Facebook vor. Abb.: T. Krenz, HmbBfDI

Datenschützer gehen gegen die Gesichtserkennung auf Facebook vor. Abb.: T. Krenz, HmbBfDI

Hamburg, 11.11.2011: Erneut gibt es von deutschen Datenschützern Gegenwind für „Facebook“ (circa zwei Milliarden Dollar Umsatz, etwa 800 Millionen Nutzer): Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat rechtliche Schritte gegen das amerikanische Kontaktnetzwerk angekündigt, weil Facebook der Aufforderung nicht nachgekommen sei, die eingebaute Gesichtserkennung „im Einklang mit europäischen und deutschen Datenschutzbestimmungen“ in Deutschland abzuschalten.

„Durch die automatische Gesichtserkennung kann Facebook Personen auf hochgeladenen Fotos identifizieren und dem jeweiligen Benutzer zuordnen“, führte Caspar aus. „Voraussetzung dafür ist eine umfangreiche Datenbank, in der die biometrischen Merkmale aller Nutzer gespeichert sind. Facebook hat diese Funktion in Europa eingeführt, ohne die Nutzer zu informieren und ohne die erforderliche Einwilligung einzuholen. Eine unmissverständliche Einwilligung der Betroffenen wird sowohl durch das europäische als auch das nationale Datenschutzgesetz gefordert.“ Statt dessen habe das Unternehmen jetzt lediglich eine Ankreuzbox für die biometrischen Funktionen in Aussicht gestellt. „In Betracht kommen die Verhängung eines Bußgeldes wie auch der Erlass einer Ordnungsverfügung“.

Für Schlagzeilen hatte erst jüngst Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert gesorgt, der gegen die „Gefällt mir“-Knöpfe und deutschen Fanseiten auf Facebook zu Felde zieht, weil das Netzwerk damit Internetbewegungsprofile deutscher Nutzer erstellen und in Irland beziehungsweise den USA auswerten könne (Der Oiger berichtete). Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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