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Richter: Telekom muss VDSL-Drosselklappe offen zugeben

So bewirbt die Telekom ihr VDSL - auf den ersten Blick ist die Drosselgrenze nicht erkennbar. Abb.: BSF

So bewirbt die Telekom ihr VDSL - auf den ersten Blick ist die Drosselgrenze nicht erkennbar. Abb.: BSF

Bonn, 26.10.2011: Die Telekom-Werbung für die schnellen Internetzugänge via VDSL ist irreführend. Das hat das Landgericht Bonn auf eine Klage des „Verbraucherzentrale Bundesverbandes“ (vzbv) entschieden, wie der vzbv heute mitteilte. Demnach muss der Rosa Riese in seiner Reklame für das Paket „Call & Surf Comfort VDSL“ klar kenntlich machen, dass die Kunden ab 100 Gigabyte (VDSL 25 – bei VDSL 50 sind es 200 GB) übertragenem Datenvolumen nicht mehr mit bis zu 25 beziehungsweise 50 Megabit je Sekunde (Mbs) surfen, sondern auf sechs Mbs herhuntergedrosselt werden.

Diese Information habe die Telekom bisher in einem nur umständlich auffindbaren PDF-Dokument versteckt, argumentierten die Verbraucherschützer vor Gericht – und bekamen Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auf der entsprechenden Telekom-Seite findet man den Hinweis auf die Drosselung momentan in einem Fenster, das sich nach dem Klick auf die Preis-Fußnote öffnet.

Ähnliche Versteckspiele hatten in den vergangenen Jahren vor allem Kunden beklagt, die HSDPA-„Flaterates“ abschlossen, und hinterher feststellen mussten, dass sie (je nach Anbieter) nach zwei bis fünf GB Datenvolumen im Monat auf lahme GPRS-Geschwindigkeit heruntergedrosselt wurden. Inzwischen machen dies die meisten Mobilfunkanbieter klarer deutlich.

Heiko Weckbrodt

Aktenzeichen: LG Bonn vom 19.09.2011, 1 O 448/10, nicht rechtskräftig

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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