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Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. Foito (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Mindestlohn wirkt nirgends stärker als in Sachsen

Arbeitsagentur-Institut sieht kaum Jobverluste durch staatlichen Eingriff Dresden, 10. März 2016. Der Mindestlohn hat in Sachsen kaum Arbeitsplätze vernichtet. Aber er wirkt hier stärker als in allen anderen ostdeutschen Ländern. Das geht aus einer Studie „Mindestlohn in sächsischen Betrieben“ vom „Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung2 der Bundesarbeitsagentur (IAB) hervor. Demnach haben insgesamt 250.000 Beschäftigte und damit etwa jeder zehnte Mitarbeiter in Sachsen vom Mindestlohn profitiert: Sie bekommen seit dem Jahr 2015 nun mindestens 8,50 Euro Lohn pro Stunde. In Ostdeutschland liegt diese Quote dagegen bei nur 7 statt 10 %. „Und mit unsere Studie können wir auch einige Mythen beerdigen“, sagte Prof. IAB-Studienautor Prof. Lutz Bellmann. „Wir haben keine Hinweise auf größere Beschäftigungsverluste gefunden“, sagte er heute in Dresden.