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Prof. Anne Lauber-Rönsberg von der Jura-Fakultät der TU Dresden kennt sich mit den Fallstricken des Persönlichkeitsrechtes und des datenschutzes aus. Foto: Heiko Weckbrodt

Unis in Sachsen feilen an einem eigenen Videocampus

TU Dresden und weitere Unis an datenschutz-konformer digitaler Vorlesungsplattform beteiligt Dresden, 24. März 2016. In den USA ist „Massive Open Online Course“ (MOOC, deutsch etwa: Online-Studieren für die Massen) schon länger ein Mega-Trend. Auch in Deutschland und speziell in Sachsen filmen inzwischen mehr und mehr Hochschul-Dozenten in eigener Initiative ihre Vorlesungen und Seminare. Diese Mitschnitte laden sie dann auf Youtube, Vimeo oder andere Internet-Videoplattformen hoch, damit Hunderte oder gar Tausende Wissbegierige außerhalb der eigenen Uni daran teilhaben können. Datenschutzrechtlich agieren viele dieser eLearning-Pioniere allerdings in einer Grauzone, verstoßen unter Umständen sogar direkt gegen deutsches Datenschutzrecht, warnt Juniorprofessorin Anne Lauber-Rönsberg von der Jura-Fakultät der TU Dresden. Gemeinsam mit anderen Hochschulen im Freistaat arbeiten die Dresdner daher an einer eigenen digitalen Vorlesungsplattform, dem „Videocampus Sachsen“.