BHG: Bibliotheksleser dürfen eBooks auch auf USB-Stick speichern
Bibliotheksverband begrüßt Grundsatz-Entscheidung Karlsruhe/Berlin, 17. April 2015: Bibliotheken dürfen Bücher aus ihrem Bestand digitalisieren, auch ohne ausdrückliche Erlaubnis eines Verlags an elektronischen Leseplätzen zugänglich machen – und es den Nutzern ermöglichen, die so entstandenen eBücher (eBooks) auszudrucken oder auf USB-Sticks zu speichern. Das hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.