Musik-Hörproben im Netz künftig 90 statt 30 Sekunden
Berlin, 8.12.2011: Wer Internet-Musikportale nutzt, muss nicht die Katze im Sack kaufen: In Zukunft sind Lied-Hörproben von bis zu eineinhalb Minuten statt bisher maximal 30 Sekunden zulässig. Darauf haben sich der deutsche Hightechverband „Bitkom“ und die Musikrechte-Verwertungsgesellschaft „GEMA“ nun verständigt.