Alle Artikel mit dem Schlagwort: löschen

Ein Schuh, ein Teddy, ein Rosenkranz - manchmal lösen Gegenstände vergessen geglaubte Erinnerungen aus. Wer sie aktiv verdrängt, beschleunigt die Löschprozesse im Gehirn. Foto (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Verdrängte Erinnerungen verblassen schneller

Leipziger Planck-Forscher messen Gedächtnisspuren nach gewollter Unterdrückung Leipzig, 13. Mai 2022. Wenn jemand ungeliebte Erinnerungen verdrängt, gilt das gemeinhin als schlecht. Tatsächlich aber ist dieses aktive Verdrängen ein recht effektiver Schutzmechanismus des Gehirns, damit schmerzhafte Momente im Leben schneller verblassen. Wer später doch daran zurückdenkt – angeregt zum Beispiel durch einen damit verbunden Gegenstand – der erinnert sich weniger lebhaft an das Erlebte. Das haben Ann-Kristin Meyer und Roland G. Benoit vom Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften (MPI-CBS) in Leipzig in Experimenten ermittelt.

Ziemlich nervend: Durch ein automatisches Update im Google-Kalender werden uns neuerdings Geburtstage von unseren "Google+"-Kontakten eingeblendet. Abb.: BSF

Google+-Geburtstage aus Google-Kalender löschen

Wie man die jüngste Erinnerungs-Flut von Google loswerden kann Wer sowohl „Google+“ wie auch den – eigentlich recht praktischen – Google-Kalender nutzt und ihn zum Beispiel mit den Kalender-Apps auf dem iPhone oder einem Android-Telefon verknüpft hat, bekommt dort seit einiger Zeit automatisch die Geburtstage von mehr oder minder wildfremden Leuten angezeigt. Dabei handelt es sich um Geburtstage von Kontakten, die man bei „Google+ irgendwann einmal eingekreist hat. Leider kann man diese Jubiläen-Flut, die Google kürzlich unerbetenerweise eingespielt hat, nicht im Kalender selbst wieder abschalten, ohne die selbst eingetragenen Geburtstags-Erinnerungen gleich mit zu deaktivieren. Wir zeigen hier, wie man diese „Google+“-Geburtstage wieder los wird:

Gericht: Kein Lösch-Anspruch für alte Internetforen-Beiträge

Ratingen/Köln, 28.1.2012: Auch im Internet gilt der alte Spruch: „Gesagt ist gesagt“. Denn wer zahlreiche Beiträge in einem Internetforum verfasst, kann hinterher nicht zwingend verlangen, dass all seine Texte gelöscht werden, wenn der Zugang gelöscht oder gesperrt wird. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Ratingen (Az. 8 C 486/10) hervor. „Nutzer von Internet-Foren sollten sich bei ihrer Anmeldung umfassend über die geltenden Bedingungen des Forums informieren“, warnte der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, der das Urteil ausgewertet hat.