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Limit für Abmahn-Anwälte in Kraft getreten

Internet, 11. Oktober 2013: Abmahnanwälte dürfen für illegal gesaugte Filme, Spiele oder andere Werke im Internet ab sofort keine Phantasiegebühren mehr berechnen, sondern im Regelfall nur noch maximal 155 Euro. Das sieht eine Urheberrechts-Novelle vor, die nun in Kraft getreten ist. Im Gegensatz zu bisher müsse die Abmahnung zudem nun „in klarer und verständlicher Weise bezeichnen, wer was vom wem weshalb will.“ Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin.