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Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 je Stunde - mit einigen Übergangs- und Ausnahmereglungen. Foto (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Deutsches Gastgewerbe wächst

Seit Mindestlohn in Kraft trat, stiegen Umsätze um 1,9 Prozent Wiesbaden, 17. September 2015. Die gestiegenen Personalkosten haben den Aufschwung im Gastgewerbe nicht sichtbar ausbremsen können, zumindest mit Blick auf den Umsatz: Seit der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde im Januar 2015 in Kraft getreten ist, haben die Gaststätten, Kneipen, Hotels, Pensionen und anderen Betriebe des deutschen Gastgewerbes preisbereinigt ihre Umsätze um 1,9 Prozent steigern können (Stand: Juli 2015).