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Anwalt: Internet-Videorekorder zwar illegal – aber nicht für Nutzer

München/Köln, 6. April 2014: Internetdienste, die für ihre Kunden aus den Medietheken der großen Fernsehsender Kopien von TV-Sendungen bereitstellen, verletzten gegen das Urheberrecht – dennoch aber bleibt es wohl für den einzelnen Nutzer straffrei, solche Aufnahmen anzusehen. Das hat der Kölner Internet-Rechtsanwalt Christian Solmecke nach einem Grundsatzurteil des Oberlandesgerichtes Köln (OLG Köln, 19.09.2013, Az. 29U 3989/12) eingeschätzt.