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Dieselfahrzeuge galten lange Zeit als vergleichsweise umweltfreundlich, sind aber wegen ihrer Stickoxid-Abgase inzwischen in die Kritik geraten. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Kommunen nun im Grundsatz erlaubt, Fahrverbote für Diesel auszusprechen. Foto: Heiko Weckbrodt

Bundesverwaltungsrichter erlauben Diesel-Fahrverbote

Bitkom: Verbote doktorn nur an Symptomen herum Leipzig/Berlin, 27. Februar 2018. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in Städten in Ausnahmefällen für zulässig erklärt. Allerdings müssten die jeweiligen Bundesländer (und Kommunen) dabei das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachten, bevor sie solche Verbote verhängen. Kritik äußerte unter anderem der deutsche Digitalwirtschafts-Verband „Bitkom“ in Berlin: „Mit Fahrverboten doktert man an den Symptomen herum“, schätzte Bitkom-Präsident Achim Berg ein.