Bundesverwaltungsrichter erlauben Diesel-Fahrverbote
Bitkom: Verbote doktorn nur an Symptomen herum Leipzig/Berlin, 27. Februar 2018. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in Städten in Ausnahmefällen für zulässig erklärt. Allerdings müssten die jeweiligen Bundesländer (und Kommunen) dabei das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachten, bevor sie solche Verbote verhängen. Kritik äußerte unter anderem der deutsche Digitalwirtschafts-Verband „Bitkom“ in Berlin: „Mit Fahrverboten doktert man an den Symptomen herum“, schätzte Bitkom-Präsident Achim Berg ein.