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BGH: Amazon verstößt gegen Buchpreisbindung

Gebrauchtbuchhandels-Gutschein für Kauf preisgebundener Bücher war unzulässig Karlsruhe, 24. Juli 2015. Das Internet-Kaufhaus Amazon hat mit einer Gutschein-Aktion gegen die deutsche Buchpreisbindung verstoßen. Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe geurteilt. Amazon hatte bei einer Sonderaktion Ende 2011 Kunden, die aus ihren Buchaltbeständen mindestens zwei gebrauchte Exemplare zum Ankauf über die Online-Plattform anboten, einen 5-Euro-Einkaufsgutschein gutgeschrieben. Der konnte auch verwendet werden, um neue Bücher, die der Buchpreisbindung unterliegen, zu erwerben. Dies aber sei unzulässig gewesen, urteilten die Richter auf eine Klage des „Börsenvereins des Deutschen Buchhandels“ hin.

Buchpreisbindung wackelt, Branche protestiert

Börsenverein fordert Sonderreglung für TTIP-Abkommen von EU und USA Frankfurt am Main/Brüssel/Dresden, 19. Mai 2013: Die deutschen Buchhändler und Verlage warnen vor einem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und der USA, das die deutsche Buchpreisbindung kippen könnte. Das „Transatlantic Trade and Investment Partnership” (TTIP) soll den transatlantischen Handel weiter liberalisieren und unterschiedliche Reglungen auf beiden Seiten des Ozeans angleichen. Der „Börsenverein des deutschen Buchhandels“ in Frankfurt/Main fordert nun, den Kultur- und Mediensektor auszuklammern.