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Arbeitsrechtler kritistiert geplantes Betriebsdatenschutzgesetz

Dresden/Bremen, 21.10.2011: Der Arbeitsrechtsexperte Prof. Wolfgang Däubler hat das geplante neue Beschäftigtendatenschutzgesetz (BDSG) kritisiert. Der Entwurf der Bundesregierung sei lückenhaft und unklar formuliert, schätzte der Professor für Rechtswissenschaften der Uni Bremen auf dem „AfA Datenschutzforum 2011“ in Dresden ein. Wie es in einer Mitteilung der „Agentur Sputnik“ heißt, bemängelte der Jurist „dass beispielsweise ungenügend geregelt sei, in welchen Bereichen und wann eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt sein soll. Auch der Zugriff auf private Daten des Arbeitnehmers sei nach seiner Einwilligung möglich. Aber „die Behauptung, dass diese Zustimmung freiwillig ist, geht an der Realität im Arbeitsleben vorbei“, betonte Däubler. Kritisch äußerte sich auch Patrick Breyer von der Piratenpartei auf dem Datenschutzforum: Er sieht das „Grundvertrauen zwischen Arbeitnehmer und -geber durch die geplanten Regelung des Datenschutzes gefährdet. Auch sehe der Gesetzentwurf auch vor, dass einzelne Unternehmen per Betriebsvereinbarung weichere Datenschutzreglungen vereinbaren könne – damit hebele sich das Gesetz selbst aus, warnte zudem die Grünen-Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke.