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Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 je Stunde - mit einigen Übergangs- und Ausnahmereglungen. Foto (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Jeder 2. Mindestlohn-Betrieb in Ostsachsen reagiert mit Preiserhöhungen

Bisher keine Entlassungswellen erkennbar / Laut einer IHK-Umfrage nehmen viele Betriebe Ertragseinbußen in Kauf Dresden, 28. Januar 2014: In Ostsachsen hat die neue gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde, die zum Jahresbeginn 2015 in Kraft trat, bisher anscheinend nicht zu den von Mindestlohn-Kritikern prognostizierten Massen-Entlassungen geführt. Vielmehr nimmt jedes zweite betroffene Unternehmen Ertragsrückgänge in Kauf. Ebenfalls etwa die Hälfte der Firmen hat die gestiegenen Lohnkosten zumindest teilsweise durch Preiserhöhungen ausgeglichen. Knapp jedes dritte Unternehmen erwägt allerdings noch einen Personalabbau. Rund 14 Prozent werden voraussichtlich keine Praktikums-Plätze mehr anbieten. Das geht aus einer Umfrage der „Industrie- und Handelskammer“ (IHK) Dresden unter 600 ostsächsischen Betrieben mit insgesamt zirka 32.000 Beschäftigten hervor.