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Das Arbeitszeugnis und die Tücken bei der Erstellung

Arbeitszeugnis, Unterschrift, Foto: edar, Pixabay, CC0 Creative Commons

Foto: edar, Pixabay, CC0 Creative Commons

Arbeitszeugnisse sind häufig eine heikle Angelegenheit. Einerseits können und sollen sie eine Beurteilung der Leistungen eines Mitarbeiters ermöglichen, andererseits zwingt der Gesetzgeber zur positiven Formulierung. Sofern tatsächlich eine objektive Beurteilung gefordert wird, handelt es sich hier um einen offensichtlichen Widerspruch – den Arbeitgeber regelmäßig durch Formulierungen umgehen, die nur scheinbar positiv zu deuten sind. Für beide Seiten birgt diese Gegebenheit Zündstoff.

Positiv klingendes Arbeitszeugnis – nur auf dem ersten Blick gut?

Wer ein Arbeitszeugnis erhält, freut sich zunächst über die positive Bewertung. Wenn der Mitarbeiter „zur vollen Zufriedenheit“ gearbeitet hat, lässt sich an seinen Leistungen wohl kaum etwas aussetzen – leider fehlt hier jedoch das Wörtchen „stets“. So könnte angenommen werden, dass die einwandfreien Leistungen nur hin und wieder erbracht werden. Tatsächlich ist die Dechiffrierung jener Phrasen nicht ohne entsprechende Fachkenntnisse möglich, was einigen Chefs wohl erst auf dem Weg zum Arbeitsgericht bewusst werden dürfte. Denn eben weil negative Formulierungen nicht zulässig sind, kommt es häufig aufgrund des Arbeitszeugnisses zu rechtlichen Auseinandersetzungen.

Nicht auf abgegriffene Phrasen setzen

Tatsächlich empfiehlt es sich sogar für Arbeitnehmer, vermeintlich falsche Arbeitszeugnisse anzufechten. Für Arbeitgeber ergibt sich dadurch die Notwendigkeit, sich um eine rechtssichere Anfertigung der Arbeitszeugnisse zu bemühen. Dabei werden häufig abgegriffene Phrasen verwendet, deren einziger Vorzug darin liegt, dass eine Beanstandung durch ein Arbeitsgericht tatsächlich kaum zu erwarten ist. Denn fordert der Arbeitnehmer ein besseres Arbeitszeugnis, muss er die Leistungen, die eine solch bessere Beurteilung auch erlauben, beweisen können. Natürlich zählt auch der umgekehrte Gedanke: In den meisten Fällen trennen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Positiven. In gewisser Weise als „Abschiedsgeschenk“ erhält der Arbeitnehmer ein sehr positives Arbeitszeugnis mit kreativen Formulierungen. Insbesondere hier besteht aber die Gefahr, dass diese Formulierungen vom nächsten potenziellen Arbeitgeber deutlich negativer aufgefasst werden, als sie eigentlich gemeint sind.

Wie können Arbeitszeugnisse rechtssicher erstellt werden?

Um dies zu vermeiden, hat der Arbeitgeber nur die Chance, sich intensiv in die Thematik einzuarbeiten. Mit entsprechender Fachliteratur ist dies natürlich möglich. Der dadurch entstehende, hohe zeitliche Aufwand, ist jedoch nicht zu unterschätzen. Die Lösung: Eine moderne Software zur Erstellung von Arbeitszeugnissen, wie sie im Haufe-Verlag angeboten wird. Eine solche Software erlaubt die Erstellung von professionellen Arbeitszeugnissen auch ohne tiefgehende Vorkenntnisse. So können beispielsweise die Leistungen eines Angestellten in verschiedenen Bereichen mit Hilfe einer Schulnote bewertet werden. Der „Haufe Zeugnis Manager Premium“ generiert automatisch rechtssichere und passende Formulierungen, die dieser Note entsprechen. Zudem wird das Zeugnis übersichtlich strukturiert und erhält ein ansprechendes Layout. Wer die Auseinandersetzung vor einem Arbeitsgericht in jedem Fall scheut und keine Fachkenntnisse bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen vorweisen kann, sollte den Kauf einer solchen Software in Betracht ziehen – auch im Interesse der ehemaligen Mitarbeiter.

Autor: Werbung

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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