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Wirtschaftsminister: Niedrige Löhne sind kein Standortvorteil

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. Foito (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. Foito (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Sächsischer Minister Dulig sieht in Mindestlohn ein Erfolgsmodell

Dresden, 27. Dezember 2016. Der 2015 eingeführte Mindestlohn war und ist aus Sicht des sächsischen Wirtschaftsministers Martin Dulig (SPD) ein Erfolg: Statt massenhaft Jobs zu vernichten, wie von Kritikern prognostiziert, habe sich die gesetzliche Lohnuntergrenze „auch positiv auf die übrige Lohnentwicklung auswirkt. Viele Unternehmen haben nicht nur Mindestlohn eingeführt, sondern generell die Stundensätze erhöht“.

Martin Dulig. Foto: Götz Schleser, SMWA

Martin Dulig. Foto: Götz Schleser, SMWA

Zugleich betonte Dulig: „Wir bekommen die Fachkräfte der Zukunft nicht mit Niedriglöhnen. Die Zeit der Niedriglohnpolitik, in der man sogar mit niedrigen Löhnen als vermeintlichen Standortvorteil geworben hat, ist vorbei.“

Ifo hatte vor massiven Job-Verlusten gewarnt

Insbesondere das ifo-Institut hatte im Vorfeld des Mindestlohn-Gesetzes vor massiven Jobverlusten vor allem in Ostdeutschland gewarnt. Inzwischen räumen die Forscher ein, dass die gute Konjunkturlage einen starken Personalabbau (vorerst) verhindert hat.

Mindestlohn steigt ab Januar 2017

Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland erstmals ein gesetzliche Mindestlohn. Er soll zum 1. Januar 2017 von 8,50 auf 8,84 Euro pro Stunde steigen.

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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