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Rentenpflicht für Selbstständige gefordert

Senioren beim Pilottest des "Asina"-Tablets. Foto: Exelonix

Foto: Exelonix

Handwerkskammer Dresden plädiert im Kampf gegen Altersarmut für breiteten Zahlerkreis

Dresden, 3. November 2016. Um drohender Altersarmut zu begegnen, fordert die Handwerkskammer Dresden eine Rentenversicherungs-Pflicht für Selbstständige. Generell müsse der Kreis der Beitragszahler deutlich ausgeweitet werden, betonte Kammer-Präsident Jörg Dittrich. Zu überlegen sei etwa, ob neben Lohneinkommen zum Beispiel auch Einkünfte aus Immobilien zur Finanzierung des Rentensystems herangezogen werden können. „Viele Handwerker haben Sorgenfalten auf der Stirn, wenn es um die Alterssicherung geht“, sagte er.

Lohnkosten-Anteil im Handwerk weit höher als in der Industrie

Das Thema sei für die Kammer besonders brisant: Einerseits sind 40 Prozent der Mitgliedsbetriebe Solo-Firmen, was heißt: Da schuften oft selbstständige Einzelkämpfer jahrelang vor sich hin und schaffen es doch nicht, etwas für die Altersvorsorge beiseite zu legen.

Andererseits würden steigende Rentenbeiträge die lohnkostenintensiven Handwerkbetriebe mit Angestellten überdurchschnittlich belasten, argumentierte Dittrich: Während Lohnkosten in der Industrie im Schnitt nur 15 Prozent der Gesamtkosten eines Betriebes ausmachen, liegt dieser Anteil hier bei 40 bis 45 Prozent. Und damit treffen wachsende Sozialabgaben die Handwerker auch besonders stark. „Ich bin nicht für eine Maschinensteuer“, betonte Dittrich. Dennoch sollten sich Volkswirte einmal Modelle durch den Kopf gehen lassen, wie die überproportionale Belastung des Handwerks durch Arbeitgeberbeiträge ausgeglichen werden könne.

3 Jahre Schonzeit nach der Existenzgründung

Denn weitere Steigerungen seien absehbar: durch die demografische Entwicklung, „populistische“ Wahlgeschenke wie die Mütterrente und die Angleichung der Ost-Renten und andere Faktoren. Andererseits sei es nicht hinnehmbar, wenn ein arbeitsreiches Leben in Altersarmut ende. „Unsere Gesellschaft akzeptiert es nicht, wenn es jemandem schlecht geht“, wies Dittrich auf ein Dilemma hin, das vor allem Freiberufler und andere Selbstständige betreffe: Anders als die Arbeiter sind sie keine Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihnen bleibt die Altersvorsorge selbst überlassen. Doch eben dies funktioniert in der Praxis bei vielen „kleinen“ Selbstständigen nicht. Sie sind dann im Alter auf Stütze angewiesen. Daher sei es konsequenter, sie nach einer Karenzzeit von drei Jahren ab der Existenzgründung zu einer Altersvorsorge zu verpflichten – wahlweise in der gesetzlichen oder einer privaten Versicherung.

Mütterrente auf den Prüfstand

Außerdem plädiert die Kammer dafür, die Mütterrente und die „Rente mit 63“ auf den Prüfstand zu stellen und den flexiblen Renteneinritt („Flexirente“) zu entbürokratisieren. Auch steuerliche Anreize für betriebliche und private Rentenmodelle seien wünschenswert.

Autor: Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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