Sächsische Verbraucherzentrale zeigt in Erklärvideos, wie PGP eingerichtet wird
Leipzig/Dresden, 3. August 2016. Um E-Mails gegen unerwünschte Mitleser abzuschirmen, lässt sich die elektronische Post durch den Absender inzwischen recht leicht verschlüsseln – auch ohne Spezialisten-Kenntnisse. Darauf hat die Verbraucherzentrale Sachsen hingewiesen und zwei Anleitungs-Videos dafür auf der Plattform „Youtube“ veröffentlicht. „Was eben noch als Handwerk für Freaks galt, kann nun jeder bewältigen“, betonten die Verbraucherschützer.
„Tatsächlich geht es hierbei um die Verschlüsselung des E-Mail-Inhalts und nicht nur um Transportverschlüsselung, wie sie bei großen Mailprovidern längst üblich ist“, erläuterte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale. „Diese Transportverschlüsselung verhindert – anders als viele Nutzer annehmen – lediglich ein Mitlesen Dritter während der Übertragung.“ Die kostenlose PGP-Verschlüsselung im E-Mail-Programm auf dem Rechner hingegen „wandelt den Inhalt bereits vor dem Versenden in kryptische Zeichen um und ist damit unlesbar. Nur der Empfänger, der den entsprechenden Schlüssel zum Öffnen der Kryptologie besitzt, kann den Inhalt unverschlüsselt lesen.“
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