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Jeder 8. Deutsche wünscht sich Paket-Drohnen

Der Quadcopter RC Video One hat, wie es der Name schon sagt, 4 Rotoren, eine Kamera an der Nase und blinkernde Farb-LEDs - ein Hingucker. Foto (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Foto (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Berlin, 20. Mai 2016. Etwa 13 Prozent aller Deutschen würden sich bestellte Waren gerne per Paket-Drohne liefern lassen, weitere 30 Prozent können sich das zumindest vorstellen. Das hat eine „Bitkom Research“-Umfrage unter knapp 1000 Bundesbürger ergeben. Besonders für eilige Medikamenten-Lieferungen stößt ein möglicher Drohnen-Einsatz auf recht starke Resonanz.

Bitkom: Drohne wird beim Online-Kauf zur Liefer-Option

„Drohnen können die Lieferzeiten in der Logistik enorm verkürzen und damit den Service auf ein ganz neues Niveau heben“, betonte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „In Zukunft wird es üblich sein, dass wir beim Online-Kauf auch Drohnen als Lieferart auswählen können.“

Den Einsatz unbemannter Flug-Drohnen für die Paketzustellung hatte vor allem der Online-Händler Amazon in die öffentliche Diskussion eingebracht. Inzwischen hat auch DHL schon damit experimentiert.

Drohnen dürfen allerdings nicht überall eingesetzt werden. Laut Bitkom braucht man „für den privaten Einsatz von Drohnen zu Hobbyzwecken derzeit in aller Regel keinen Eignungsnachweis wie einen Führerschein. Je nach Gewicht der Drohne, Aufstiegshöhe, Flugort und Zweck der Nutzung kann jedoch eine Aufstiegsgenehmigung der Behörden nötig sein. Auf dem eigenen Grundstück darf man in der Regel eine Drohne fliegen lassen, solange diese weniger als fünf Kilo wiegt und nicht höher als 30 Meter steigt und das Grundstück nicht in einer Flugverbotszone liegt.“

Drohnen-Einsatz über Menschenmengen und Flughäfen verboten

Weiter erklärte der Hightech-Verband aus Berlin: „Auch auf Modellflugplätzen ist der Einsatz meist problemlos möglich. Im Umkreis von Flughäfen ist der Betrieb verboten bzw. streng reglementiert. Ein Flugverbot herrscht auch über Menschenansammlungen, Kraftwerken, militärischen Objekten und Krankenhäusern. Zudem sollten sich Nutzer von Drohnen über die Versicherungslage informieren. In vielen Fällen reicht eine herkömmliche private Haftpflichtversicherung für den Drohnen-Betrieb nicht aus, d.h. es muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Bei Bildaufnahmen von Menschen müssen im Falle einer Veröffentlichung die Persönlichkeitsrechte berücksichtigt werden. Für die gewerbliche Drohnen-Nutzung gelten Sonderregelungen.“

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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