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Bitkom: Fiskus finanziert Smartphone mit

Die "AuSZeit jetzt"-App der Sächsischen Zeitung ist darauf ausgerichtet, die aktuelle Nachrichtenlage fix per Smartphone zu sichten. Foto: hw

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Berlin, 3. Mai 2016. Berufstätige können den Fiskus für die Finanzierung eines Smartphones oder Tablettrechners mit einspannen – wenn sie nachweisen, dass sie die mobilen Endgeräte „in erheblichem Umfang“ für die Arbeit benötigen. Darauf hat der Hightech-Verband „Bitkom“ in Berlin hingewiesen. Die Anschaffungskosten dürfen Werktätige in diesem Fall in der Steuererklärung geltend machen, die sie bis zum 31. Mai abgeben müssen.

„Entscheidend ist für das Finanzamt dabei, welchen Anteil die berufliche Nutzung hat“, schreibt der Bitkom. „Für den Nachweis ist es sinnvoll, eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers einzureichen oder drei Monate lang die Nutzung des Geräts aufzuzeichnen. Ist ein Nachweis nicht möglich, geht die Rechtsprechung von einer Aufteilung von 50 zu 50 (beruflich/privat) aus.“ Anschaffungskosten über 410 Euro netto werden in der Regel auf fünf Jahre (Smartphone) oder drei Jahre (Tablets) verteilt.

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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