Wirtschaft
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Deutsches Reinheitsgebot für Bier

Hopfen, Malz, Wasser, Hefe – mehr Zutaten sind laut deutschem Reinheitsgebot im Bier nicht erlaubt. Foto: Heiko Weckbrodt

Hopfen, Malz, Wasser, Hefe – mehr Zutaten sind laut deutschem Reinheitsgebot im Bier nicht erlaubt. Foto: Heiko Weckbrodt

Mesoptoamien/Ingolstadt/Dresden, 22. April 2016. Das Bier als Getränk ist mindestens 5000 Jahre alt. Die frühesten Nachweise auf Bier haben Archäologen in Mesopotamien gefunden. Allerdings gibt es inzwischen auch noch ältere – aber nicht ganz eindeutige – Hinweise auf dieses Getränk.

Verordnung in Ingolstadt

Das deutsche Reinheitsgebot ist nach gängiger Meinung der deutschen Bauer 500 Jahre alt: Am 23. April 1516 erließ Herzog Wilhelm IV. im bayrischen Ingolstadt eine Verordnung, die nur Hopfen, Malz und Wasser als Bierzutaten erlaubte. Später kam noch Hefe hinzu.

Professor: Der Brauer ist ein Künstler

Um diese vier Grundzutaten kreist die deutsche Bier-Brauerei bis heute. Mischung, Hopfen-Art, Wasserhärte, Brautemperatur und andere kleine Parameter-Veränderungen entscheiden also immer noch darüber, wie ein Bier schmeckt und aussieht. Jeder Brauer hat da seine eigenen Rezepturen und Erfahrungen, wann wieviel zuzugeben ist. „Bier wird empirisch hergestellt – Brauer sind auf ihre Art Künstler“, meint Lebensmittelchemie-Professor Thomas Henle von der TU Dresden.

Reinheitsgebot: Nur Gersten, Hopfen und Wasser

Beim Deutscher Brauer-Bund ist auch der Wortlaut der Verordnung zu finden, auf die sich heutige Brauer immer wieder beziehen (Herzog Wilhelm IV. im April 1516 ):

„…Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen…“

(Auszug)

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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