Justizminister Maas: Krankenkassen dürfen keine Smartwatch-Daten einfordern
Berlin, 9. Februar 2016. Elektronische Aufzeichnungsgeräte für Freizeitsportler sind bemerkenswert beliebt in der Bundesrepublik: Inzwischen nutzt fast jeder dritte Deutsche (31 %) digitale Fitness-Armbänder, Smartphones mit Sport-App, Smart-Watches oder andere „Fitness-Tracker“. Das hat „Bitkom Research“ durch eine Umfrage unter 1236 Bundesbürgern ermittelt.
Zugleich aber kommen auch die Diskussionen über einen möglichen Missbrauch der Schrittzähler und anderer durch die sogenannten „Wearables“ aufgezeichneten Sportdaten auf. „Fitness- und Gesundheitsdaten sind Teil der Privatsphäre“, betonte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) heute zum „Safer Internet Day“. „Dies müssen Unternehmen respektieren. Niemand sollte gezwungen sein, seine Fitness überwachen zu lassen. Das bedeutet zum Beispiel, dass man bei Krankenversicherungen keine Nachteile haben darf, weil man seine Gesundheitsdaten nicht zur Verfügung stellt.“
5 % ist es egal, wer persönliche Gesundheitsdaten sieht
Laut einer „YouGov“-Umfrage sehen 39 % der Befragten die Verwendung der Daten von Fitness-Trackern durch Dritte als Problem; nur 28 % der Befragten sahen keine Probleme. Nur 5 % der Befragten war es egal, wer auf die persönlichen Gesundheitsdaten Zugriff hat.
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