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„Terror“: Zuschauer fällt Urteil über Leben oder Töten

Pilot Lars Koch (Jonas Friedrich Leonhardi, Mitte) räumt den Abschuss ein, argumentiert aber: Ich musste diesen Airbus vom Himmel holen, um Zehntausende zu retten. Und sein Verteidiger Biegler (Ben Daniel Jöhnk) sagt: Ja, manchmal können wir nicht anders und müssen das kleinere Übel wählen. Foto: David Baltzer, Staatsschauspiel Dresden

Pilot Lars Koch (Jonas Friedrich Leonhardi, Mitte) räumt den Abschuss ein, argumentiert aber: Ich musste diesen Airbus vom Himmel holen, um Zehntausende zu retten. Und sein Verteidiger Biegler (Ben Daniel Jöhnk) sagt: Ja, manchmal können wir nicht anders und müssen das kleinere Übel wählen. Foto: David Baltzer, Staatsschauspiel Dresden

Wollen wir 164 Unschuldige töten, um Zehntausende zu retten? Premiere für dialektisches Verhandlungstheater im Schauspielhaus Dresden

Dresden, 29. Januar 2016. Dürfen wir 164 Unschuldige töten, um 60.000 andere Menschen zu retten? Würde unsere Entscheidung bei einem Verhältnis vom 1 geopfertes Leben zu 4 geretteten Leben anders ausfallen? Um diesen ethisch-rechtlich-pragmatischen Fragenmittelpunkt kreist das Stück „Terror“ von Ferdinand von Schirach, das gestern Abend im Schauspielhaus Dresden Premiere hatte. Das Besondere daran: Von Schirach zwingt hier den Zuschauer nicht einfach nur zur besinnlich-moralischen Reflexion, sondern zur Entweder-Oder-Entscheidung: Darf Terrorabwehr auch Leben nehmen oder nicht? Kurz vor Ende des Verhandlungstheaters durften und mussten die Besucher per Hammelsprung und Mehrheitsentscheidung darüber bestimmen, wie das Stück endet…

Konstruiert als Prozess

Aufgebaut hat von Schirach sein dialektisches-didaktisches Stück als Gerichtsverhandlung: Angeklagt ist Major Lars Koch (Jonas Friedrich Leonhardi), der als Eurofighter-Pilot einen entführten Airbus mit 164 Passagieren an Bord abgeschossen hat – um den Sturzflug auf ein Stadion mit 70.000 Menschen darinnen zu verhindern. Und: Koch schoss gegen den ausdrücklichen Befehl der Verteidigungsministerin und seines Vorgesetzten Christian Lauterbach (Tom Quaas).

Burghart Klaußner (im Hintergrund) ist Regisseur und Vorsitzender Richter - hier er wägt er die Zeugenaussage von Kochs vorgesetztem Offizier Christian Lauterbach (vorn, Tom Quaas) ab, überlässt aber das Urteil all den "Schöffenrichtern" im Zuschauerraum. Foto: David Baltzer, Staatsschauspiel Dresden

Burghart Klaußner (im Hintergrund) ist Regisseur und Vorsitzender Richter – hier er wägt er die Zeugenaussage von Kochs vorgesetztem Offizier Christian Lauterbach (vorn, Tom Quaas) ab, überlässt aber das Urteil all den „Schöffenrichtern“ im Zuschauerraum. Foto: David Baltzer, Staatsschauspiel Dresden

These: Das kleinere Übel

Das war eine vernünftige Güterabwägung, die Wahl des kleineren Übels, meint Kochs Verteidiger Biegler (Ben Daniel Jöhnk): Die Menschen im Flugzeug wären wenige Minuten später beim Aufschlag des Airbus‘ in die Münchner Arena in jedem Fall gestorben – durch den Abschuss aber habe Major Koch Zehntausende gerettet.

Anti-These: Der Staat darf Unschuldige niemals töten

Aber: Stimmt das wirklich?, fragt Anklägerin Nelson (Christine Hoppe). Hat das Militär nicht vielmehr zu sehr auf ein gewaltsames Ende der Entführung gesetzt und deshalb gar nicht erst versucht, das Stadion zu räumen? Und selbst wenn: Hatte der Eurofighter-Pilot überhaupt das Recht, Gott zu spielen und das Leben der 164 gegen das der 60.000 aufzuwiegen? Sie zitiert Kant und das Bundesverfassungsgericht, führt Beispiele an: Rast ein Güterwagen gen Tal und droht dort Hunderte Menschen zu zerschmettern, so würden wohl die meisten Menschen wie der Eisenbahner handeln, der in letzter Minute die Weiche umstellt und den Waggon dadurch in eine Gruppe von „nur“ vier Bahnarbeitern rasen lässt. Aber was wäre, wenn es noch eine dritte Option gäbe? Wenn der Beobachter nur eigenhändig einen besonders dicken Mann aufs Gleis schubsen müsste, um den Wagen zu stoppen? Dann müsste man sogar nur noch einen Menschen statt vier opfern, um Hunderte zu retten, die Moral-Rechnung wäre theoretisch noch einfacher. Und doch ist kaum ein Mensch bereit, den Dicken mit eigenen Händen in den Tod zu stoßen. Denn: Den Tod selbst zu verteilen, den Mitmenschen eigenhändig um der „höheren Sache“ willen das Leben zu nehmen, das ist eben doch mehr als bloße Arithmetik…

Anklägerin Nelson (Christine Hoppe) vertritt als Staatsanwältin die Rechtsposition des Verfassungsgerichtes. Und das hat entschieden: Der Staat darf auch im Anti-Terror-Kampf nicht Leben gegen Leben abwägen, spricht: zivile Flugzeuge, die Terroristen in ihre Gewalt gebracht haben, nicht abschießen lassen. Christine Hoppe_terror-Dresden-Staatsanwalt

Anklägerin Nelson (Christine Hoppe) vertritt als Staatsanwältin die Rechtsposition des Verfassungsgerichtes. Und das hat entschieden: Der Staat darf auch im Anti-Terror-Kampf nicht Leben gegen Leben abwägen, spricht: Der Staat darf zivile Flugzeuge, die Terroristen in ihre Gewalt gebracht haben, nicht abschießen lassen. Foto: David Baltzer, Staatsschauspiel Dresden

Verteidigung mit angestumpfter Klinge

Mit solch starken Beispielen wartete Kochs Anwalt Biegler leider nicht auf, obwohl man die hätte sicher finden können (etwa aus Feuerwehreinsätzen, bei denen sich die Kameraden manchmal auch für die Rettung der einen Eingeschlossenen statt der anderen entscheiden müssen). Und daran krankt dann auch Schirachs „Terror“. Das Grundkonstrukt selbst ist eigentlich raffiniert: dem Zuschauern gleichermaßen gute Argumente wie auch gute Gegenargumente einer verzwickten moralischen Wahl vorzutragen und sie dann zur eigenen Entscheidung zu zwingen.

Doch in der praktischen Inszenierung ist da leider ein Ungleichgewicht hineingekommen: Allzu sehr schubst das Stück den Zuschauer dahin, Koch zu verurteilen, allzu schwach lässt von Schirach den Verteidiger Biegler im Vergleich zur Staatsanwältin argumentieren und agieren. Zudem legt er Koch und Biegler Argumente wie „Es ist eben Krieg“ in den Mund, die beim (vor allem ostdeutschen) Zuschauer automatische Abwehrreflexe mit Blick auf den umstrittenen US-Antiterrorkampf auslösen. Damit zerstört er das Gleichgewicht der Argumentation, programmiert die Entscheidung des Publikums.

Urteil per Hammelsprung

Die fiel dann auch erwartungsgemäß aus: Nach den Plädoyers schickte der Vorsitzende Richter (Burghart Klaußner) die Theaterbesucher in die Pause, forderte sie auf, nach ihrer Rückkehr ihr Urteil zu fällen: Wer Koch als Mörder verurteilt sehen will, geht durch die Tür mit der Aufschrift „Schuldig“, andernfalls durch die „Nicht schuldig“-Tür – und die Einlass-Damen zählen bei diesem als „Hammelsprung“ bekannten Verfahren mit.

Letztlich sprachen 385 Premierengäste den Major für schuldig, nur 284 votierten für Freispruch – wobei sich die Diskussionen noch weit nach Vorstellungsende vor den Theatertüren fortsetzen. Der Kiepenheuer-Verlag dokumentiert übrigens die Abstimmungsergebnisse aller Aufführungen deutschlandweit hier im Internet….

Mehr Appell an die Ratio als an die Emotion

Nach dem letzten Wort der Urteilsbegründung gab es kräftigen, aber auch nicht nachgerade euphorischen Applaus für „Terror“. Der letztlich doch etwas verhaltene Beifall mag einerseits durch das angesprochene Ungleichgewicht der Argumente erklärbar sein, aber auch auf die grundsätzliche Schwäche, die das Grundkonstrukt einer möglichst authentischen Gerichtsverhandlung im Theatersaal mit sich bringt: Das sehr formale Procedere lässt eben nur wenig Spielraum für schauspielerische Glanzlichter – „Terror“ ist mehr Verstandes- als emotionales Theater.

Autor: Heiko Weckbrodt

-> „Terror“ im Staatsschauspiel Dresden, Theaterstraße 2, nächste Vorstellungen: 1.2., 8.2., 22.2., 6.3. und 11.3.2016

Regie Burghart Klaußner
Bühne Bernhard Siegl
Kostüm Marion Münch
Licht Jürgen Borsdorf
Dramaturgie Beret Evensen

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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