BDZV will einheitliches Transparenz-Gebot für Behörden
Berlin, 13. Oktober 2015. Das Auskunftsrecht der Presse soll künftig durch ein Bundesgesetz gesichert werden, fordert der Zeitungsverleger-Verband BDZV. „Jetzt ist die Politik gefordert, ein Presseauskunftsgesetz auf Bundesebene zu schaffen. Nur das bringt Klarheit“, betonte eine Verbandssprecherin.
Einen generellen Auskunftsanspruch aller Bürger (Jedermanns-Recht) an die Behörden wie etwa in Schweden gibt es in Deutschland nicht. Allerdings kann die Presse solche Auskünfte (mit einigen Ausnahmen) verlangen. Dieser Anspruch stützt sich aber eher indirekt auf die Verfassung, Landespressegesetze und die laufende Rechtsprechung.
Anlass für die heutige Forderung nach einem Bundesgesetz war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Im konkreten Fall wollte ein Journalist vom Bundesnachrichtendienst (BND) „Auskunft über die NS-Vergangenheit der hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeiter des Geheimdienstes“ haben, so der BDZV. Seine entsprechende Klage wurde jedoch abgewiesen.
Oiger-Kommentar: Auskunftsrecht für alle muss her
Statt nur für Journalisten und auf viele Einzelgesetze und Urteile verstreut, sollten die Behörden generell gegenüber allen Bürgern per Bundesgesetz zur Auskunft verpflichtet werden. In Skandinavien setzt sich diese Informationspflicht des Verwaltungsapparates schon längere Zeit als Jedermannsrecht durch. Daran sollte sich Deutschland ein Vorbild nehmen. Dies könnte auch das Vertrauen der Bürger in das Handeln der Behörden endlich wieder verbessern.
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