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Deutsches Gastgewerbe wächst

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 je Stunde - mit einigen Übergangs- und Ausnahmereglungen. Foto (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 je Stunde – mit einigen Übergangs- und Ausnahmereglungen. Foto (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Seit Mindestlohn in Kraft trat, stiegen Umsätze um 1,9 Prozent

Wiesbaden, 17. September 2015. Die gestiegenen Personalkosten haben den Aufschwung im Gastgewerbe nicht sichtbar ausbremsen können, zumindest mit Blick auf den Umsatz: Seit der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde im Januar 2015 in Kraft getreten ist, haben die Gaststätten, Kneipen, Hotels, Pensionen und anderen Betriebe des deutschen Gastgewerbes preisbereinigt ihre Umsätze um 1,9 Prozent steigern können (Stand: Juli 2015).

Lässt man die Preissteigerungen außer Acht, wuchsen die Umsätze um 4,5 Prozent. Das geht aus einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden hervor. Wie sich die Gewinne der Gastbetriebe entwickelten, haben die Bundesstatistiker allerdings nicht erfasst. In den Diskussionen um das Für und Wider eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland galt das Gastgewerbe als eine der Branchen, die am meisten von der Neuregelung betroffen seien.

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt