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Unis sollen ab 2016 eBuch-Nutzung an VG Wort digital melden

Abb.: VG Wort

Abb.: VG Wort

Kritik nach Pilotprojekt in Osnabrück: Dozenten verzichten lieber auf elektronische Semester-Sammlungen

Osnabrück, 28. Juni 2015. Wenn Unis weiter elektronische Auszüge aus Büchern und Zeitschriften für Studenten in ihren Intranets zugänglich machen wollen, sollen sie diese „digitalen Semester-Apparate“ ab 2016 über ein neues elektronisches Portal einzeln bei der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) melden und abrechnen. Das hat die VG Wort nach einem Pilotversuch an der Uni Osnabrück angekündigt.

Lehrkräfte kritisieren neues Verfahren als bürokratisch

Im Abschlussbericht zum Pilotprojekt wird allerdings auch deutlich: Viele Dozenten finden dieses neue Einzelmeldungs-Verfahren zu bürokratisch und verzichten lieber ganz auf die entsprechenden Kopie-Privilegien von Hochschulen, wie sie im Paragraf 52a des Urheberrechts verankert sind. Die VG Wort hingegen bewertet den Versuch positiv: Das neue Melde-Portal habe sich technisch bewährt.

Langer Rechtsstreit vorausgegangen

Laut § 52a UrhG dürfen Hochschulen Auszüge aus einem Buch oder einer Zeitschrift für Lehrzwecke in Kopie ihren Studenten zugänglich machen. Unter Berufung darauf hatten viele Dozenten in der Vergangenheit digitale Textesammlungen in universitären Netzen angelegt, damit die Teilnehmer ihrer Seminare darauf rasch und einfach zugreifen können. Darüber war es dann aber zu einem Rechtsstreit mit der VG Wort gekommen, der zu einem Vergleich zwischen den Rechteverwertern und den Ländern als Finanziers der Hochschulen geführt hatte. Demnach soll ab 1. Januar 2016 ein Rahmenvertrag regeln, dass jedes in solchen digitalen Semesterapparaten genutzte Werk einzeln bei der VG Wort gemeldet und abgerechnet wird.

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt