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IfW: Mindestlohn kostet anscheinend Mini-Jobs

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 je Stunde - mit einigen Übergangs- und Ausnahmereglungen. Foto (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 je Stunde – mit einigen Übergangs- und Ausnahmereglungen. Foto (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Kiel, 10. Juni 2015. Der neue Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, der im Januar eingeführt wurde, hat anscheinend zu Jobverlusten geführt. Davon geht das Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel in einer neuen Studie aus. Allerdings seien nicht Vollzeit-Arbeitsplätze weggefallen, sondern vor allem Mini-Jobs, für die eine Einkommensgrenze von 450 Euro im Monat gilt.

Ostdeutschland überproportional betroffen

Demnach gab es im März 2015 in Deutschland 160.000 weniger Mini-Jobs als ein Jahr zuvor, wobei der Rückgang in Ostdeutschland (- 7 %) deutlich stärker ausfiel als in Westdeutschland (- 3 %). Diese „geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse“, wie die Mini-Jobs offiziell heißen, wurden nach Einschätzung der IfW-Ökonomen wohl größtenteils auch nicht in reguläre Jobs oder entsprechende Werkverträge umgewandelt, sondern fielen anscheinend ersatzlos weg. Dafür spreche u. a., dass die Zahl der Selbstständigen in Deutschland im ersten Quartal 2015 deutlich stärker als sonst gesunken, andererseits die Summe aus „normalen“ Jobs und Mini-Jobs im selben Zeitraum schwächer als zuvor zulegt, der Beschäftigungs-Aufbau seit Jahresbeginn plötzlich an Fahrt verloren habe. Da viele Mini-Jobber Rentner oder Studenten waren, würden diese auch nicht in der Arbeitslosenstatistik auftauchen.

Umwandlung in Schwarzarbeit nicht ausgeschlossen

Allerdings räumen die IfW-Forscher auch ein, dass ihre Rechnung mit einigen Unbekannten behaftet ist. So sei beispielsweise nicht auszuschließen, dass aus Mini-Jobbern Schwarzarbeiter geworden sind, die naturgemäß in keiner Statistik auftauchen.

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt