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DBV-Chef: Ein Buch ist ein Buch – ob in Keramik geritzt oder digital

Liegt wie ein leichtes Taschenbuch in der Hand: Sonys eReader PRS-T3. Foto: Sony

Bibliotheken wollen nach EuGH-Spruch weiter für steuerliche Gleichbehandlung von eBooks kämpfen

Weimar/Berlin, 6. März 2015: Damit gedruckte und elektronische Bücher doch noch steuerlich gleichbehandelt werden können, sollten die Mehrwertsteuer-Richtlinien der EU geändert werden. Das hat Frank Simon-Ritz, der Vorsitzende des „Deutschen Bibliotheksverbandes“ (DBV), im Oiger-Gespräch gefordert. „Je weiter die Digitalisierung voranschreitet, desto absurder wird die Situation“, sagte er. „Ein Buch ist ein Buch ist ein Buch – egal, ob es in Keramik geritzt wird oder digital publiziert wird.“ Da sei es weder nachvollziehbar noch zeitgemäß, dass das Buch in der einen Form mit sieben Prozent, in der anderen aber mit 19 Prozent besteuert werde.

EuGH-Richter: eBooks müssen voll besteuert werden

Simon-Ritz reagierte damit auf die jüngste Entscheidung des „Europäischen Gerichtshofs“ (EuGH) im Luxemburg im Mehrwertsteuer-Streit zwischen der EU-Kommission und Frankreich sowie Luxemburg. Die Richter hatten sich gestern darauf festgelegt, dass eBücher „elektronische Dienstleistungen“ seien, die voll zu besteuern seien. Da sie nicht physisch ausgeliefert würden, gelte für sie das Kulturgut-Steuerprivileg, das für „normale“ Bücher gilt, nicht.

Steuer frisst immer mehr vom Medienetat auf

Frank Simon-Ritz. Foto: DBV

Frank Simon-Ritz. Foto: DBV

Für die Bibliotheken in Deutschland ist diese Sicht in vielerlei Hinsicht nachteilig: Die Unibibliothek Weimar zum Beispiel gibt inzwischen die Hälfte ihres Medien-Erwerbungsetats für nicht-physische Werke, sprich: eBooks, elektronische Zeitschriften und Datenbank-Lizenzen aus, berichtet Direktor Frank Simon-Ritz. „In anderen Bibliotheken liegt diese Quote sogar bei 80 Prozent.“ Denn viele wissenschaftliche Journale zum Beispiel werden nur noch elektronisch angeboten, auch ist die Nachfrage für eMedien durch die Leserschaft vielerorts sehr groß. Doch je mehr sich die Ankauf-Etats der Bibliotheken in den elektronischen Bereich hinein verschieben, umso mehr Geld geht nun für reine Steuerzahlungen drauf – weil die eBooks eben dreimal so stark besteuert werden wie Papierbücher.

Bibliotheken können im Schnitt nur Hälfte der Bestseller als eBooks lizenzieren

Hinzu kommt eine weitere Ungleichbehandlung der eBooks, die allerdings weniger die wissenschaftlichen, sondern mehr die kommunalen, allgemeinen Bibliotheken trifft: „Wir ziehen regelmäßig Stichproben aus den Spiegel-Bestseller-Listen“, berichtet Frank Simon-Ritz in seiner Eigenschaft als DBV-Vorsitzender. „Dabei hat sich herausgestellt, dass im besten Falle 50 Prozent der Bestseller-Bücher von den Bibliotheken auch als eBooks lizensiert werden können.“

Urheberrechts-Novelle gefordert

Denn während die öffentlichen Bibliotheken gedruckte Bücher nach eigenem Belieben kaufen und dann in die Verleihregale stellen dürfen, müssen sie laut deutschen Urheberrecht für jedes einzelne elektronische Buch Extra-Lizenzen bei den Verlagen kaufen – und dies rücken solche Lizenzen laut DBV-Erfahrungen oft gar nicht, nur zu hohen Preisen oder unter vielen Begrenzungen heraus. Auch hier dringt der Verband deshalb auf eine Novelle des Urheberrechts. Ziel: Die Bibliotheken sollen eBooks genauso kaufen und verleihen dürfen wie seit jeher auch gedruckte Bücher – entgolten werden soll diese Verleih-Nutzung dann wie in der analogen Welt durch die „Bibliotheken“-Tantieme, eine Pauschal-Abgabe, die die Leihbüchereien an die Rechteinhaber leisten. Autor: Heiko Weckbrodt

Zum Weiterlesen:

Börsenverein des Buchhandels im eBook-Steuerstreit auf Seite der Bibliotheken

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt