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Frost naht: Verbraucherschützer raten zur Smartphone-Socke

Schön einmummeln: Smartphones mögen die Winterkälte überhaupt nicht. Foto: Heiko Weckbrodt

Schön einmummeln: Smartphones mögen die Winterkälte überhaupt nicht. Foto: Heiko Weckbrodt

Kaltes Wetter reduziert Akku-Laufzeit und setzt Elektronik zu

Leipzig, 9. Januar 2015: Derzeit schmuddelt der Winter zwar noch in der Plus-Temperaturzone vor sich hin, doch für Ende Januar erwarten die Wetterfrösche einen deutlichen Temperaturrückgang in Deutschland und eine Rückkehr des Winters. Das freilich gefällt unserer technologischen Grundausrüstung und vor allem Computertelefonen (Smartphones) wenig, wie nun die sächsische Verbraucherzentrale in Leipzig warnt: „Winterliche Kälte und Nässe setzen der sensiblen Elektronik besonders zu und können leicht zu Einschränkungen der Nutzbarkeit oder gar dauerhaften Schäden führen.“ Zudem verkürze der Frost die Akku-Laufzeiten.

Textilindustrie preist spezielle Touchscreen-Handschuhe für Pisten-Telefonierer an

Daher sei es wichtig, das Telefon schön einzumummeln und vor Nässe zu schützen, betonen die Verbraucherschützer. „Eine wärmende Hülle wie ein Handschuh oder gestrickte Socken und zusätzlich das Tragen nah am Körper schaffen hier Abhilfe“, raten sie. Da die meisten Telefon-Bildschirme auf Fingerkontakt geeicht sind, können solche „Touch Displays“ allerdings mit normalen Handschuhen nicht gesteuert werden. Die Textilindustrie hat diese Marktlücke indes erkannt und bietet für Preise um die zehn Euro sogenannte „Touchscreen-Handschuhe“ an, die mit den meisten Smartphones kompatibel sein sollen.

Reklamation nach Tauwasser-Schäden oft erfolglos

Ein weiteres Risiko für das geliebte Telefon auf der Ski-Piste oder im Winterregen ist zudem Wasser: Und da nur die wenigsten Smartphones gegen Spritzwasser geschützt seien, könne Nässe im Gerät zu Schäden durch Kurzschlüsse führen, die irreversibel sein können, erklärte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Wer dann eine Reklamation seines defekten Smartphones versuche, werde oft zurückgewiesen. „Wasserschäden sind leicht nachweisbar und schließen die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers und in der Regel auch die Garantiehaftung des Herstellers aus“, erklärte sie. hw

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