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Falsche Amazon-Rechnungen im Umlauf

Abb.: Luc Alquie/Wikipedia

Abb.: Luc Alquie/Wikipedia

Vermeintliche Anwälte verschicken Mahnungen

Internet, 31. August 2014: Betrüger versuchen derzeit mit gefälschten Amazon-Mahnungen, Netznutzer Schadprogramme unterzujubeln. Mit Betreffs wie „Abrechnung 03859095 vom 29.08.2014“ versenden sie E-Mails, in denen von angeblich ausstehenden Zahlungen des Empfängers an das Internet-Kaufhaus „Amazon“ die Rede ist. Zahle der „Kunde“ bis 3. September nicht, werde man „die Angelegenheit dem Staatsanwalt und der Schufa übergeben“. Die näheren Informationen könnten einer Datei im Anhang entnommen werden.

Anhang verseucht, Fälschung erkennbar

Diesen Anhang sollte man natürlich nicht öffnen – die Datei wird von Viren-Scannern als verseucht eingestuft. Dass etwas mit dieser Mahnung nicht stimmen kann, ist zahlreichen Indizien zu entnehmen: Zum Einen wenden sich echte Anwaltskanzleien nicht per E-Mail an Schuldner, auch enthält die E-Mail keine Kanzlei-Signatur. Nicht zuletzt ist von einer „Amazon GmbH“ die Rede. Das echte Internetkaufhaus agiert aber in Deutschland über seine Luxemburger Gesellschaft „Amazon EU S.A.R.L.“. Also; Finger weg, lieber gleich löschen!

WeitereVerfeinerungen zu erwarten

Zu vermuten ist allerdings, dass die Cyber-Banden diese Methode in nächster Zeit weiter verfeinern werden – ähnlich wie bei den angeblichen Sparkassen-Sicherheits-E-Mails, die immer häufiger in den E-Mail-Kästen landen und immer raffinierter aufgebaut sind. Denn zumindest in Deutschland dürften die für den US-Markt entwickelten gefälschten E-Mails mit typisch amerikanischen Bank-Konstruktionen kaum verfangen, während es in der Bundesrepublik eben recht viele Amazon- und Sparkassen-Kunden gibt. hw

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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