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Nun auch Großunternehmen und Institute in Technologiezentren erlaubt

Das Bioinnovationszentrum BioZ in Dresden-Johannstadt in überfüllt. Fotos (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Das Bioinnovationszentrum BioZ in Dresden-Johannstadt. Fotos (bearbeitet): Heiko Weckbrodt

Berlin/Dresden, 1. August 2014: In den Technologiezentren, wie sie viele Kommunen betreiben, um jungen kleinen Hightech-Firmen auf die Sprünge zu helfen, können künftig auch Großunternehmen und Forschungseinrichtungen einziehen. Zudem dürfen dort gewachsene Unternehmen nun auch länger als acht Jahre in solch einem Zentrum bleiben, ohne dass es Zoff mit dem Bund gibt. Dies sieht ein neuer „Koordinierungsrahmen“ für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) vor.

Verband ADT begrüßt neue Regeln

Der in Berlin ansässige „Bundesverband Deutscher Innovations-, Technologie- und Gründerzentren“ ADT begrüßte die Änderungen. „Durch diese neuen Regelungen ist der erste Schritt getan, um den deutschen Innovationszentren verbesserte Rahmenbedingungen an die Hand zu geben“, hieß es heute in einer Stellungnahme. Der Verband forderte allerdings von den Ländern, nun auch dafür zu sorgen, dass das neue Prozedere nicht nur für neue, sondern auch für bestehende Technologiezentren angewandt wird.

Beispiel „Novaled“ in Dresden

In Dresden hatten die früheren, starreren Förderregeln für Probleme gesorgt. Die Organikelektronik-Firma „Novaled“ zum Beispiel hatte sich im Bioinnovationszentrum „BioZ“ in Dresden-Johannstadt außerordentlich erfolgreich entwickelt, so dass sie schließlich von einer Samsung-Tochter gekauft wurde. Weil das Unternehmen aber viel Geld in Reinräume und Technik im Technologiezentrum investiert hatte, blieb es letztlich über zehn Jahre im BioZ – ein neuer Unternehmenssitz wird jetzt gerade erst gebaut. Autor: Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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