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Neue Masche der Abmahn-Anwälte bei illegalen Downloads

Verbraucherzentralen starten anonymisierte Umfrage

Abb.: hw

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Leipzig, 9. Juli 2014: Weil gewiefte Abmahnanwälte anscheinend versuchen, den neuen gesetzlichen Gebührendeckel bei illegalen Film-Downloads auszuhebeln, haben die sächsische Verbraucherzentrale in Leipzig und deren Partnerzentralen in den anderen Bundesländern nun eine Internet-Umfrage gestartet: Die bittet Betroffene, ihre Erfahrungen mit Abmahn-Anwälten über diesen Online-Fragebogen mitzuteilen. „Die Ergebnisse der Umfrage werden anonymisiert erfasst, bundesweit ausgewertet und veröffentlicht“, versicherten die Verbraucherschützer.

Mehrfach-Abmahnungen für illegale Film-Downloads

Hintergrund: Um dem professionellen Abmahn-Unwesen einen Riegel vorzuschieben und absurd hohe Forderungen gegen „kleine“ Urheberrechts-Verletzer zu verhindern, hatte der Bund im Oktober 2013 die Abmahn-Gebühren, die Anwälte wegen illegaler Film- oder Musik-Downloads im Netz verlangen können, auf – im Regelfall – 155 Euro begrenzt. Nun allerdings häufen sich Fälle wie der von Frau K. aus Hoyerswerda, berichtet die Verbraucherzentrale Sachsen: K. hatte sich einen Film illegal heruntergeladen und bekam drei Wochen später Post von einer Hamburger Kanzlei, die 815 Euro für den Download verlangte. Wenige Tage später bekam sie ein Abmahn-Schreiben einer anderen Kanzlei, die 389,50 Euro für eine damit verbundene Urheberrechtsverletzung geltend machte.

Anwälte können theoretisch für jedes Lied im Film abkassieren

„Theoretisch könnte hier noch jeder weitere Song der Musik aus diesem Film mit einer solchen Abmahnung versehen werden“, erklärte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Denn für jeden einzelnen Titel eines Films bestehen eigene Urheber- bzw. Verwertungsrechte. „Dem Grunde nach sind die meisten Abmahnungen auch berechtigt, denn das kostenfreie Herunterladen von Filmen, Musik oder PC-Spielen geschieht in den meisten Fällen illegal.“ Autor: Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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