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DGB: Mindestlohn entlastet Sachsens Kommunen um 300 Mio. Euro

Foto: Heiko Weckbrodt

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Dresden, 29. März 2014: Der neue Mindestlohn wird den Bund und die Rathauskassen der Kommunen in Sachsen um knapp 300 Millionen Euro pro Jahr entlasten, schätzt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). „Nicht nur Geringverdiener bekommen durch den Mindestlohn mehr Geld, sondern auch die sächsischen Kommunen werden deutlich entlastet“, betonte die sächsische DGB-Vorsitzende Iris Kloppich in Dresden.

Seit Hartz-Reform immer mehr „Aufstocker“ auf Stütze angewiesen

Das Heer dieser de facto staatlich subventionierten Billiglöhner hat seit der Hartz-IV-Reform fast stetig zugenommen. In zunehmenden Maße nutzen Ex-Langzeitarbeitslose dieses Aufstockungsmodell auch, um den Sprung in die Selbstständigkeit zu kofinanzieren. In Sachsens Landeshauptstadt beispielsweise ist die Zahl der Aufstocker zwischen 2007 und Mitte 2013 von 10.760 auf 11.672 gestiegen. Da wiederum durch den Aufschwung nach der Wirtschaftskrise auch viele Langzeitarbeitslose Jobs gefunden haben, ist seitdem insbesondere der Anteil der „Aufstocker“ unter den arbeitsfähigen Hartz-Empfängern gestiegen: von 22,7 auf 31 Prozent.

Auch immer mehr Selbstständige stocken auf

Und unter diesen Aufstockern selbst wiederum hat sich der Anteil der Selbstständigen auf über 20 Prozent verdoppelt. Schwierig werde es immer dann, wenn die Aufstocker angeben, selbstständige Künstler zu sein oder werden zu wollen, schätzte der Dresdner Jobcenter-Chef Jan Pratzka ein. „Wie soll man schon bewerten, ob einer etwas als Künstler taugt?“

47.000 arbeitende Sachsen bekommen im Schnitt 530 € von Jobcentern

Iris Kloppich. Foto: Marcus Karsten / DGB

Iris Kloppich. Foto: Marcus Karsten / DGB

Die ergänzenden Stütze-Zahlungen für diese „Billigarbeiter“ könnte nun wegfallen, meint der DGB. Die Berechnung der Gewerkschafter geht allerdings davon aus, dass wirklich alle Arbeitnehmer künftig mindestens 8,50 Euro pro Stunde erhalten und dann kein Werktätiger mehr von ergänzender Stütze von den Hartz-Jobcentern angewiesen ist. Derzeit stocken die – von Bund und Kommunen finanzierten – Jobcenter im Freistaat die Einkommen von rund 47.000 Arbeitenden im Freistaat mit durchschnittlich 530 Euro pro Monat so auf, dass diese Menschen wenigstens auf das Existenzminimum kommen. In Summe macht dies knapp drei Millionen Euro aus. „Viele der betroffenen Niedriglöhner müssen in Zukunft nicht mehr zum Job-Center und müssen ihre niedrigen Einkommen zusätzlich aufstocken“, schätzt der DGB ein.

Gewerkschaften warnen vor Mindestlohn-Ausnahmen

Allerdings steht diese Rechnung auf etwas wackligen Füßen: Einerseits, weil der Mindestlohn für Selbstständige nicht gilt. Andererseits, weil bisher einige Ausnahmen vorgesehen sind. Daher warnte Kloppich vor solchen Sonderreglungen: „Jugendliche und Langzeitarbeitslose auszunehmen ist falsch. Jede weitere Ausnahme höhlt den Mindestlohn immer mehr aus. Das werden wir nicht hinnehmen“, betonte die sächsische DGB-Vorsitzende. Autor: Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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