Bücherkiste, Internet & IoT, News, Software
Kommentare 3

Angeschlagene „Data Becker“ gibt „iKnow“-eBücher als PDFs frei

Abb.: Data Becker

Abb.: Data Becker

Düsseldorf, 19. Dezember 2013: Weil „Data Becker“ aus Düsseldorf im Frühjahr 2014 seinen Geschäftsbetrieb einstellen will, stellt der traditionsreiche Software-Verlag nun früher gekaufte „iKnow“-eBücher seinen Kunden als kopierschutzfreie PDF-Bücher zum Download frei. An die Käufer werden derzeit Links gesandt, über die sie ihre eBooks sichern können.

eBücher werden oft nur als Nutzungslizenzen „verkauft“

Die Data-Becker-Zentrale in Düsseldorf. Das Unternehmen stellt seinen Geschäftsbetrieb ein. Foto: Data Becker

Die Data-Becker-Zentrale in Düsseldorf. Das Unternehmen stellt seinen Geschäftsbetrieb ein. Foto: Data Becker

Dieser Schritt dürfte beispielhaft für künftige Probleme sein, die der Umstieg von Papier- auf elektronische Bücher (eBooks) mit sich bringt: Letztere werden in aller Regel mit integriertem Kopierschutz vertrieben, oft auch als reine Lizenznutzung wie bei Software-Paketen üblich, was für die „Käufer“ einige Schwierigkeiten mit sich bringt. Denn erwirbt er laut den Geschäftsbedingungen nur eine Nutzungslizenz, wird er – anders als beim Papierbuch – nicht zum Eigentümer seines eBuchs. Erkenntlich ist dies oft nur im Kleingedruckten der jeweiligen Geschäftsbedingungen. Zudem sind die eBooks oft an das virtuelle Leseregal des jeweiligen Anbieters gebunden – seien es nun Amazon, Thalia oder Apple. Geht solch ein Verkäufer pleite, stellt sich die Frage, ob und wie Käufer ihre erworbenen eBooks dann weiter lesen können.

Bei Buchhändler-Pleiten könnten eBook-„Käufer“ die Dummen sein

„Data Becker“, die wegen sinkender Erlöse und der Ratgeber-Konkurrenz durch das Internet nun die Fahnen strecken will, ist nun den kundenfreundlichsten Weg gewählt und seine eBooks den Käufern als frei kopierbare PDFs zur Verfügung gestellt. Man darf gespannt sein, wie andere virtuelle Buchhändler in Zukunft zum Beispiel mit einem Insolvenz-Szenario umgehen. Denn rein rechtlich ist es vorstellbar, dass im Falle eines förmlichen Insolvenzverfahrens die Hauptgläubiger – in aller Regel die bevorzugten Banken oder der Fiskus – damit argumentieren könnten, dass die eBücher selbst Eigentum des Verkäufers geblieben sind, die „Käufer“ nur Nutzungsrechte erworben haben, die mit einer Pleite erlöschen. Autor: Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

3 Kommentare

Schreibe einen Kommentar