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Verbraucherzentrale mahnt Telekom wegen LTE-Drossel auf dem Land ab

Sachsen fordern Unterlassungserklärung bis 13. Dezember

Notebook mit angeschlossenem LTE-Stick der Telekom. Foto: hw

Notebook mit angeschlossenem LTE-Stick der Telekom. Foto: hw

Leipzig, 4. Dezember 2013: Nachdem sich die als „Drosselkom“ in die Kritik geratene „Deutsche Telekom“ erst kürzlich wegen ihrer gedrosselten Festnetz-Internetanschlüsse eine Schlappe im Landgericht Köln hatte einstecken müssen, will die Verbraucherzentrale Sachsen nun erreichen, dass das Unternehmen auch für seine LTE-Funkdatentarife auf dem Lande nicht mehr nach dem Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens drosselt. Die in Leipzig ansässige Verbraucherzentrale hat die Telekom deshalb nun abgemahnt und ihr eine Frist bis zum 11. Dezember 2013 gegeben, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

„Blumige Werbeversprechen“

„Von dem gepriesenen schnellen Internet via Funk bleibt für die Verbraucher vor allem der Eindruck blumiger Werbeversprechungen“, kritisierte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Auch die längst überfällige Verbesserung der Versorgung ländlicher Regionen mit schnellem Internet, maßgeblich auch von Politik und Bundesnetzagentur gefordert, bleibt trotz der nunmehr ausgebauten Technik weiterhin auf der Strecke.“

Die Verbraucherschützer verweisen darauf, dass die Telekom Funk-Internetanschlüsse nach dem Standard „Long Term Evolution“ als „Daten Flat“ mit „Surfen mit bis zu 100 MBit/s“ anpreise. Damit erzeuge sie den Eindruck, dass der Kunde via Flatrate (Pauschalpreis) durchgängig diese Ladegeschwindigkeit nutzen könne. Tatsächlich drossele die Telekom aber beim Heimtarif S nach zehn Gigabyte (GB) monatlichem Transfervolumen das Ladetempo auf 384 Kilobit je Sekunde (kbs) herunter, beim Heimtarif M ist dies ab 15 GB der Fall.

„Vorzeitliche Surfgeschwindigkeit“ kritisiert

Smartphones erreichen mit LTE-Funk heute meist in der Praxis "nur" ein bis zwei Dutzend Mbs Datendurchsatz im Internet. Durch die LTE-Nachfolgestandards soll das Tempo stark steigen. Foto: Vodafone

Foto: Vodafone

„Mit dieser, vorzeitlichen Standards entsprechenden Surfgeschwindigkeit kann allein das Lesen einer E-Mail mit Anhang schon mal zur zeitraubenden Aktion werden“, kritisiert die Verbraucherzentrale. „Noch schlimmer wird es, machen gleichzeitig mehrere Nutzer von der Anschlussnutzung Gebrauch. Verbraucher, die einen solchen Tarif bei der Telekom gebucht haben, können damit ihre vertraglichen Rechte, nämlich schnelles Internet zu nutzen, nicht mehr sinnvoll ausüben.“

LTE auf dem Lande oft alternativlos

Dass sich die Verbraucherschützer in ihrer Abmahnung zunächst auf LTE auf dem Lande konzentrieren, dürfte vor dem Hintergrund zu sehen sein, dass es dort vielerorts keine Alternative gibt, um schnell ins Internet zu kommen. Zudem hatte der Bund die Versteigerung der LTE-Frequenzen ausdrücklich an die Auflage gekoppelt, zuerst die unterversorgten ländlichen Gebiete anzuschließen – also Telekom, Vodafone & Co. einen politischen Auftrag für eine Grundversorgung erteilt. Von daher könnte ein Verfahren durchaus Chancen auf Erfolg haben.

Erst kürzlich hatte die Telekom wegen eines ähnlichen Verfahrens um gedrosselte DSL-Abschlüsse im Landgericht Köln verloren (AZ: LG Köln, 26 O 211/13)und daraufhin angekündigt, die Datenvolumina-Begrenzungen bei allen Festnetz-Datentarifen, die als „Flatrates“ beworben wurden, aufzuheben. Autor: Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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