Luxemburg/Hamburg/Bochum, 12. März 2013: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am Mittwoch in Luxemburg über die Rechtmäßigkeit einer Fingerabdruck-Pflicht in elektronischen Ausweisen wie Pässen verhandeln. Das teilte der „Computer Chaos Club“ (CCC) in Hamburg mit. Im konkreten Fall hatte sich ein Bochumer Rechtsanwalt geweigert, seine Fingerabdrücke abzugeben, um einen Reisepass zu erhalten. Das zuständige Verwaltungsgericht Bochum bemüht sich daher nun um eine höchstrichterliche Entscheidung.
Hacker-Club CCC: Fingerabdruck-Sensoren leicht zu überlisten
„Es geht im Kern darum, ob sinnlose Profitmaximierungsprojekte von Unternehmen der Biometrie- und RFID-Industrie den Vorrang haben sollen vor der Grundrechtecharta“, kommentierte CCC-Sprecher Frank Rieger. Er stellt zudem den Nutzen biometrischer Ausweise in Frage und verwies darauf, dass der CCC bereits 2004 praktisch nachgewiesen habe, „dass sich Fingerabdrücke fremder Menschen problemlos von Alltagsgegenständen abnehmen und zu verwendbaren Attrappen formen lassen, die die marktüblichen Fingerabdruck-Sensoren überlisten können“.
Zu erwarten ist, dass sich das Verfahren vor dem EuGH längere Zeit hinziehen wird – immerhin könnte am Ende eine Grundsatzentscheidung stehen, die Auswirkung auf das Ausweisrecht aller EU-Mitgliedsstaaten mit insgesamt rund 400 Millionen EU-Bürgern hätte. Heiko Weckbrodt
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