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Bundestag beschließt umstrittenes Leistungsschutzrecht

Vage Snippet-Reglung soll Konfrontation mit Google entschärfen

Abb.: hw

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Berlin, 1. März 2013: Der Bundestag hat heute das umstrittene Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverlage in einer abgeschwächten Form beschlossen. Demnach dürfen Suchmaschinen höchsten „einzelne Worte oder kleinste Textausschnitte“ aus Presseartikel als Anrisse in ihrer Trefferliste wiedergeben, wenn sie keine Genehmigung des Verlages haben. Die bisherigen „Snippets“ von Google News wurden aber anscheinend davon ausgenommen, ebenso Blogs. Die genaue Auslegung der zulässigen Zitatlänge will der Gesetzgeber offensichtlich den Gerichten überlassen.

Bitkom: Schlag gegen das Internet

In ersten Reaktionen nannte der deutsche Hightech-Verband „Bitkom“das neue Leistungsschutzrecht einen „Schlag gegen das Internet“. Google bezeichnete das Gesetz trotz der Sonderreglungen für das Unternehmen – die manche schon höhnisch „Lex Google“ nennen – als „schädlich für Nutzer und Unternehmen“.

„Das Gesetz ist schlicht überflüssig und wird gegen die Empfehlungen der meisten Rechtsexperten durch das Parlament gejagt“, kritisierte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Zum einen sei es vage gehalten und provoziere lange Rechtsstreits. Außerdem behindere es innovative Online-Dienste.

Das Justizministerium hatte die Ergänzung des Urheberrechts vor allem auf Betreiben der Verlage initiiert, die sich darüber ärgerten, dass Google hohe Werbeeinnahmen generiert, indem es indirekt ihre Presseartikel in Google News vermarktet. Der Suchmaschinenbetreiber hatte im Gegenzug eine Kampagne „Verteidige dein Netz“ gegen das LSR losgetreten, weil es keine Tantiemen an die Verlage zahlen wollte. Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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