Köln/Auckland, 22. Januar 2013: Der vom deutsch-neuseeländischen Internet-Unternehmer Kim „Dotcom“ Schmitz nun gestartete neue Datendienst „MEGA“ ist nicht so rechtlich unanfechtbar wie von Schmitz behauptet. Dieses Ansicht vertritt der auf Internetrecht spezialisierte Kölner Anwalt Christian Solmecke. „MEGA ist keine grundsätzlich legale Version von Megaupload“, meint er. Die eingesetzte Datenverschlüsselung erschwere es zwar, Urheberrechtsverletzungen zu identifizieren. „Legal ist die Plattform deshalb aber noch lange nicht“, betonte Solmecke. „Entscheidend wird sein, was die Nutzer daraus machen.“
Schmitz war unter anderem durch die Datentausch-Plattform „Megaupload“ in die Schlagzeilen gekommen, weil diese im hohen Maße von den Nutzern dafür verwendet wurde, dort illegale Kopien von Filmen und anderen urheberrechtsgeschützten Inhalten abzulegen und im Netz zu verbreiten.
Verschlüsselung soll Probleme mit Rechteihabern umgehen
Nach der Schließung von Megaupload wegen Urheberrechtsverletzungen hatte Schmitz vor wenigen Tagen MEGA gestartet. Dabei handelt es sich um einen Cloud-Speicherdienst, in dem Daten nur verschlüsselt hochgeladen werden dürfen. Die Schlüssel dürfen zwar Bekannten und Verwandten weitergegeben werden, was de facto auf die Möglichkeit hinaus läuft, private Kopien zum Beispiel von Filmen einem engen Kreis zugänglich zu machen. Die Schlüssel und Links dürfen aber laut „MEGA“-Bestimmungen nicht frei ins Internet gestellt werden – damit will man nicht in den Ruch eines illegalen Filesharers kommen. Auch werden Online-Formulare bereit gestellt, um Urheberrechtsverstöße zu melden.
Allerdings ist Solmecke überzeugt: „Es ist wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Links zu urheberrechtlich geschützten Dateien auf mega im Netz kursieren.“ Wenn aber Links und Schlüssel zu auf MEGA abgelegten illegalen Filmkopien frei im Netz zirkulieren, würde dies auf eine ähnliche Konstruktion wie beim geschlossenen Megaupload hinauslaufen. Heiko Weckbrodt
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