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Facebook-Nutzer wegen Vorschau-Bild abgemahnt

Abb.: hw

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Köln, 4. Januar 2012: Selbst ein lediglich per Link geteiltes Foto von einer fremden Internetseite kann schon eine Abmahnung nach sich ziehen: Die auf Bildrechte im Internet spezialisierte Berliner Anwaltskanzlei „Pixel.law“ hat laut Angaben des Kölner Internetrechtsanwaltes Christian Solmecke kürzlich einen Facebook-Nutzer abgemahnt, weil dieser auf seiner Pinwand einen Link geteilt – und dabei auch das automatisch vorgeschlagene Vorschaubild. Die Abmahnanwälte sahen darin eine Urheberrechtsverletzung, forderten von dem Facebook-Nutzer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadensersatz und die Erstattung der Abmahnkosten im Gesamtvolumen von rund 1800 Euro.

Christian Solmecke

Christian Solmecke. Abb.: WBS/Typemania

„Für eine Urheberrechtsverletzung kommt es nicht darauf an, wo ein Bild physikalisch liegt oder wer es hochgeladen hat, sondern nur, wer es in seine Seite eingebunden hat“, warnte Solmecke. Sprich: Auch ein nur eingebettetes Bild kann teure Abmahnungen nach sich ziehen, wenn der Poster kein Recht hatte, das Foto selbst zu benutzen. Das trifft auf die Facebook-Link-Automatik ebenso zu wie auf eigene Internetseiten.

Facebook-Chronik eines Teenies für Abmahnanwälte bis zu 15.000 Euro wert

Laut Solmecke dürfte es sich um die erste Abmahnung für solch eine Konstellation in Deutschland handelt – er persönlich halte die geforderten Gebühren im konkreten Fall auch für zu hoch angesetzt. Im Grundsatz zeige der Vorfall aber, dass die Vertreter von Rechteinhaber auch Facebook und andere Kontaktnetzwerke inzwischen verstärkt unter die Lupe nehmen. „Ich vertrete schon lange die Auffassung, dass die Vorschau-Bilder auf Facebook ein großes Abmahnpotenzial beinhalten“, schätzte der Anwalt, der schon mehrfach von Abmahnungen Betroffene vertreten hat, ein. „Die Facebook-Chronik eines Teenagers ist für Abmahnanwälte schnell bis zu 15.000 Euro wert.” hw

Seine Empfehlungen:

1. Den eigenen Facebook-Account nur für Freunde zugänglich machen. So sind die Leser bekannt und Außenstehende haben keine Möglichkeit, das Abmahnpotenzial eines Facebook-Auftrittes zu prüfen.

2. Beim Anbieten von fremden Links stets auf die Vorschau-Bilder verzichten.

3. Generell am besten immer nur eigene Texte, Fotos und Videos anbieten.

4. Wenn fremde Inhalte gepostet werden, dann immer nur mit schriftlicher Erlaubnis und deutlicher Quellenangabe.

5. Lieber einmal auf einen Post verzichten, wenn die Rechtslage der Inhalte nicht klar ist.

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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