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Hightech-Verband Bitkom gegen Leistungsschutzrecht

Sollen vergütungspflichtig werden: "Snippets" wie hier bei Google News. Abb.: BSF

Sollen vergütungspflichtig werden: „Snippets“ wie hier bei Google News. Abb.: BSF

Berlin, 29. November 2012: Der Bundestag wird voraussichtlich heute am späten Abend über das umstrittene neue „Leistungsschutzrecht“ entscheiden, das Nachrichten-Weiterverbreiter („News-Aggregatoren“) im Internet wie etwa „Google News“ dazu verpflichten soll, für Kurzzitate („Snippets“) von redaktionell erstellten Nachrichten der Pressehäuser Entgelte zu zahlen. Insbesondere der US-amerikanische Internetkonzern „Google“, auf den das Gesetz vor allem zielt, wehrt sich mit Händen, Füßen und Kampagnen gegen diesen Plan der Bundesregierung – und der deutsche Hightech-Verband „Bitkom“ hat sich an Googles Seite gestellt: „Das Leistungsschutzrecht kann dazu führen, dass Informationen im Web schwerer oder gar nicht mehr auffindbar sind“, warnte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

„Ein hoch umstrittenes Thema wie das geplante Leistungsschutzrecht braucht ausreichend Raum für parlamentarische Beratung und darf nicht im Schnellverfahren durchgepeitscht werden“, betonte Rohleder. Eine nächtliche Debatte im Bundestag unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit oder gar ein Verzicht darauf sei der Wichtigkeit des Themas nicht angemessen. Er forderte Experten-Anhörungen.

Zu erwarten ist, dass Google nicht zahlen wird, falls das Gesetz verabschiedet wird, sondern vielmehr die Nachrichten-Links großer Presseverlage aus seiner „News“-Suchmaschine entfernen wird. Für die Weiterverbreitung von Nachrichten durch private Blogs soll das Leistungsschutzrecht ohnehin nicht gelten – das hatte die Bundesregierung bereits im Vorfeld klargestellt. Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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