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Regierung macht Nachrichten-Zitate zahlpflichtig – Ausnahmen für Blogger

Abb.: hw

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Berlin, 29. August 2012: Die Bundesregierung hat das umstrittene neue „Leistungsschutzrecht“ beschlossen, laut dem kommerzielle Internet-Dienste wie Google künftig für Nachrichten-Kurzzitate bezahlen sollen. Der Gesetzentwurf sieht allerdings Ausnahmen für Blogger und andere kleine News-Aggregatoren vor. Die Wirtschaft reagierte mit heftiger Kritik auf den Kabinettsbeschluss und warf der Regierung Innovationsfeindlichkeit zu. Als nächstes muss der Bundestag über den Gesetzentwurf befinden.

Bitkom: Web-Unternehmen werden von Deutschland abgeschreckt

„Die Bundesregierung will das Gesetz gegen die grundsätzliche Kritik von Unternehmen, Bloggern und Internetexperten durchsetzen“, schimpfte Bernhard Rohleder, der Hauptgeschäftsführer des deutschen Hightech-Verbandes „Bitkom„. „Sie plant damit einen weltweit einmaligen Alleingang, der an internationale Gründer und Investoren ein ungutes Signal aussendet: Innovative Online-Dienste sind in Deutschland nicht erwünscht! Junge Web-Unternehmen werden so von Deutschland abgeschreckt.“

Justizministerin: Presse soll an Gewinnen von Google & Co. teilhaben

Geht Abmahn-Anwälten an den Kragen: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Abb.: Bundesregierung

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Abb.: Bundesregierung

Das neue Recht gewähre den Presseverlegern lediglich „eine angemessene Teilhabe an den Gewinnen, die Suchmaschinenbetreiber und Anbieter von mit Suchmaschinen vergleichbaren Diensten erzielen, indem sie die Leistungen der Presseverleger nutzen“, argumentierte hingegen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

„Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Rechtsanwaltskanzleien, Verbände, private und ehrenamtliche Nutzer, können auch in Zukunft online zugänglich gemachte Presseartikel nutzen“, betonte sie. „Selbstverständlich bleiben auch das Verlinken, Zitieren und das Lesen am Bildschirm wie bisher erlaubt. Der Informationsfluss im Internet wird durch das neue Gesetz daher nicht beeinträchtigt werden.“

Laut dem Entwurf sollen Dienste wie Google News künftig für Kurzzitate („Snippets“) von Artikeln aus der Presse ein Entgelt zahlen. Weigern sich diese Dienste zu bezahlen, können die Verlage auf Unterlassung klagen. Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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